Der Ortschaftsrat Oberschopfheim geht die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu den künftigen Hebesätzen der Grundsteuer A und B mehrheitlich mit.
Die Grundsteuer ist ein wichtiger und vor allem verlässlicher Einkommensfaktor der Gemeinde Friesenheim. Mit gut 1,7 Millionen Euro zählt sie neben der Gewerbesteuer zu den wichtigsten kommunalen Steuerquellen der Gemeinde Friesenheim.
Dass sich die Beträge verändern und eine Anpassung erfolgen muss, ist ein Wunsch und eine gesetzliche Vorgabe des Landes Baden-Württemberg. Darüber wurde in der Oberschopfheimer Ratssitzung diskutiert.
Während die Grundsteuer A die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke berücksichtigt und bewertet, betrifft die Grundsteuer B sonstige bebaubare oder bebaute Grundstücke. Noch steht eine Grundsteuer C auf baureife, unbebaute Grundstücke in Friesenheim nicht zur Debatte. Angesichts der aktuellen und künftigen finanziellen Situation dürfte sich das auf die kommenden Jahre jedoch ändern.
Dass die Gemeinde dazu angehalten sei, an der Gebührenschraube zu drehen, wenn dies erforderlich ist, stellten sowohl Bürgermeister Erik Weide als auch Ralf Kornmeier vom Rechnungsamt der Gemeinde Friesenheim heraus. Bei den Bescheiden werden vor allem Eigentümer von älteren Hausbeständen mit Ein- und Zweifamilienhäusern, aber auch Mehrfamilienhäusern mit einem Baujahr vor 1939 mit einer deutlich höheren Grundsteuerlast rechnen müssen. Bis zu einer Vervierfachung von Beträgen ist die Rede. Die Neubewertung von Grundstücken und die Neuberechnung von Hebesätzen sei eine Vorgabe, die direkt aus Stuttgart komme, betonte Bürgermeister Weide, außerdem bekräftigt er: „Aktuell fehlen 3,5 Millionen im Ergebnishaushalt und der Kreis steht kurz vor der Zahlungsunfähigkeit. Der Bund macht Gesetze, die teuer sind. Geholt wird dafür das Geld direkt aus der Tasche des Bürgers. Wir Kommunen ziehen den schwarzen Peter.“
Daran mag in Oberschopfheim niemand rütteln. Nur hätte sich Franz Lögler, Sprecher der „Bürgerinitiative Gerechte Grundsteuer“, mehr Einsatz und Gesprächsbereitschaft sowohl beim Bürgermeister als auch direkt mit dem Gutachterausschuss gewünscht. „Mehrfach habe ich darauf hingewiesen, sich mehr für die Bürger und eine gerechtere Grundsteuer und Bewertung von Grundstücken einzusetzen“, monierte er in der Frageviertelstunde.
Offenlegung des Rechnungsverfahrens fehlt der BI
Gespräche, um die Lögler immer wieder mit dem Gutachterausschuss gebeten habe, blieben aus. „Dabei wäre es so einfach gewesen zu sagen: Wir haben einen Fehler gemacht, lasst uns nochmal über die Bewertung von Grundstücken reden“, so Lögler. In Oberschopfheim gebe es Zonen, die lägen gerade einmal um 15 Meter auseinander und es seien Grundstücke dabei. die werden mit einem Messbetrag von 190 und ein paar Meter weiter mit bis zu 330 bewertet. Das sei für die Bürger, die miteinander sprächen, so nicht mehr nachvollziehbar. Dass der Gutachterausschuss betone, er habe alles richtig gemacht, könne niemand stehen lassen. Zum Vergleich brachte Lögler die Gemeinde Calw, in der der Gutachterausschuss klar seinen Fehler erkannte und eine Neubewertung vorgenommen habe. „Nur in Friesenheim wurden überall pauschal 30 Prozent draufgeschlagen. Das war grottenfalsch“, so Lögler. Es fehlte das Gespräch und die Bereitschaft zur Offenlegung des Rechnungsverfahrens. Bürgermeister Weide betonte: „Ich wollte unbedingt neutral bleiben. Die Art der Festsetzung halte ich für gut, weil sie ein sehr verwaltungsarmes Medium ist.“ Anhand von Kaufpreisen ließen sich die Bodenrichtwerte festsetzen.
Ändern ließe sich die Bewertung über den Gutachterausschuss noch immer, würde man sich vernünftig zusammensetzen und wäre der Ausschuss endlich zu einem offenen Gespräch bereit, so Lögler. In anderen Kommunen sei die auch der Fall. Wer einen Fehler mache, sollte diesen auch eingestehen und korrigieren. Der Ball liege eindeutig beim Gutachterausschuss. Altortsvorsteher Willi Ehret sprach von Laien, die sich im Gutachterausschuss befänden.
Beträge
In Friesenheim werden 8252 Objekte veranschlagt. Aktuell sind 6950 verarbeitet. Nach aktuell vorliegenden Daten geht die Friesenheimer Verwaltung von folgenden Beträgen ab dem 1. Januar 2025 aus, damit eine Aufkommensneutralität gewahrt bleibt: Hebesatz Grundsteuer B: 240 v.H. (bisher 350 v.H.), Grundsteuer A: 490 v.H. (bisher 350 v.H.).