Jagdhunde sollen nach dem Willen des Gemeinderates in Oberreichenbach steuerfrei werden. Jetzt werden allerdings zunächst noch offene Fragen geklärt, bevor die Satzung offiziell geändert wird. Foto: solya96 – stock.adobe.com

In Oberreichenbach diskutieren Gemeinderat und Bürgermeister über die Abschaffung der Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde. Das Gremium überstimmt die Bedenken des Rathauschefs letztendlich. Einige Fragen werden aber vorerst abgeklärt.

Oberreichenbach - Bislang sind in Oberreichenbach nur Blinden- und Rettungshunde von der Hundesteuerpflicht befreit. Ein ortsansässiger Jäger brachte nun den Vorschlag ein, diese Ausnahme auch auf Jagdhunde auszuweiten.

Als Beispiel führt der Bürger in seinem Schreiben an den Bürgermeister an, dass auch Bad Liebenzell Jagdgebrauchshunde von der Steuer ausnehme. In seinem Bekanntenkreis sei der Würzbacher zwischenzeitlich einer der wenigen, der Hundesteuer bezahle. Zudem habe das Führen eines Jagdgebrauchshundes nicht sehr viel mit dem Leben als normaler Hundebesitzer gemein. Sein Hund sei "Familienhund und wichtiges jagdliches Tool in einem".

Hohe Kosten und gewaltigen Zeitaufwand

Dazu kommen die hohen Kosten und der große Zeitaufwand für die Ausbildung. Werde bei einem Verkehrsunfall ein Wildtier verletzt, brauche es einen Jagdgebrauchshund, um das verletzte Tier schnellstmöglich aufzuspüren. Das betreffe Nachsuchen aller Art. Seine abschließende Bitte: "Signalisieren Sie der Jägerschaft und der Kreisjägervereinigung Calw durch so eine Geste ein Entgegenkommen und ein Befürworten, jagdlich Hunde zu führen."

Bürgermeister Karlheinz Kistner zeigte sich der Befreiung gegenüber skeptisch. "Je mehr man eine Satzung löchert, desto schwieriger wird es." Es gebe durchaus noch andere Interessengruppen, die dann verständlicherweise ebenfalls eine Befreiung wünschen könnten. In der Sitzungsvorlage sind einige Beispiele aus dem Satzungsmuster des Gemeindetages aus dem Jahr 2014 gelistet.

Das sind unter anderem Wachhunde im Außenbereich, Schutzhunde, Diensthunde, Schlittenhunde und Fährtenhunde. Zum Punkt Befreiung der Jagdhunde wird darin auch Stellung bezogen. "Das Satzungsmuster geht davon aus, dass trotz der öffentlichen Funktion, der die Jagdausübung zukommt, im Regelfall das private Interesse deutlich überwiegend wird, sodass auch kein überwiegendes öffentliches Interesse eine Steuerbegünstigung rechtfertigen kann."

In den umliegenden Gemeinden ist die Situation durchwachsen. Bad Liebenzell, Bad Teinach-Zavelstein, Bad Wildbad, Neubulach und Schömberg haben Jagdhunde von der Hundesteuer befreit. Keine Befreiung gibt es hingegen in Althengstett, Calw, Neuweiler und Unterreichenbach. Verwaltungschef Kistner führte noch weitere Punkte an, die es zu beachten gelte. Beispielsweise die Definition eines Jagdgebrauchshundes. Welche Prüfungen müssen Hund und Halter vorweisen können? Muss der Jagdhund aktiv sein?

Nutzen für die Öffentlichkeit größer

Das Gremium sah das ein wenig anders. Es fanden sich viele Stimmen für eine Steuerbefreiung der Jagdhunde. Die Gremiumsmitglieder gewichteten den Nutzen, beispielsweise bei Nachsuchen, für die Öffentlichkeit höher. Schließlich gehe es auch um die Anerkennung der Leistung der Jäger.

Bei nur einer Gegenstimme sprach sich das Gremium daher für eine Steuerbefreiung aus. Allerdings hatte Kistner darum gebeten, nicht direkt die Satzungsänderung zu beschließen, sondern zunächst der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, das Thema aufzuarbeiten. Der Rathauschef würde vorher gerne die offenen Punkte klären und auch die Fachleute einbeziehen.