Der Kernstadtbeirat soll die Bürgerinteressen bei Themen, die die Kernstadt betreffen, vertreten. (Archivfoto) Foto: Cools

Der Kernstadtbeirat soll aus der Hauptsatzung der Stadt Oberndorf gestrichen werden. Das ruft bei einigen Stadträten am Dienstag großen Widerstand hervor.

Was unspektakulär klingt, brachte im Oberndorfer Verwaltungsausschuss am Dienstag eine hitzige Debatte in Gang. Der Stein des Anstoßes: die beabsichtigte Streichung des Kernstadtbeirats aus der Hauptsatzung der Stadt.

 

Von der Sorge über eine „Abschaffung des Kernstadtbeirats“ sprach SPD-Stadtrat Hans-Joachim Ahner: „Das Thema wird bei uns sehr emotional diskutiert.“ Eine solche stehe gar nicht zur Debatte, stellte Bürgermeister Matthias Winter klar. Es gehe lediglich um die Verankerung in der Hauptsatzung – die bei einem beratenden Ausschuss ohnehin nicht zwingend nötig sei.

Um diesen Absatz geht es

CDU-Stadtrat Thorsten Ade hatte das Thema auf den Tisch gebracht, indem er nach der „Motivation“ hinter der beabsichtigten Streichung des folgenden Passus gefragt hatte: „Für die Kernstadt Oberndorf wird ein beratender Ausschuss Kernstadtbeirat gebildet. Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Zahl der gewählten Gemeinderatsmitglieder aus der Kernstadt und wird nach jeder Wahl vom Gemeinderat festgelegt. Der Kernstadtbeirat berät die Verwaltung. Er ist zu wichtigen Angelegenheiten, die die Kernstadt betreffen, zu hören. Er besitzt ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Kernstadt betreffen“.

Rechtlich nicht zulässig

Bürgermeister Winter erklärte, dass der Kernstadtbeirat, so wie er in der Hauptsatzung verankert sei, rechtlich nicht zulässig sei: Die aktuelle Rechtsprechung mache es zur Bedingung, dass die Besetzung des Gremiums das Wahlergebnis widerspiegele. Gleichzeitig soll es mit Stadträten besetzt sein, die in der Kernstadt leben.

Alternative Arbeitskreis

Diese Problematik habe man durch die Bildung des Arbeitskreises Kernstadt auszugleichen versucht. In diesem haben die Stadträte allerdings „nur“ den Status des sachkundigen Bürgers, was Anregungen abseits der Tagesordnung nicht möglich mache.

Die Frage nach der rechtlichen Einordnung sei übrigens aus dem Gremium gekommen, machte Winter klar. „Die Verwaltung hat das Thema nicht aufgemacht.“ Und die rechtliche Prüfung habe ergeben, dass die Regelung in der Hauptsatzung nicht mehr rechtskonform sei.

Was sagt die Kommunalaufsicht?

Ade drückte Verwunderung darüber aus, dass es andernorts wohl kein Problem darstelle, und erinnerte daran, dass man 2013 – damals sei der Passus in die Hauptsatzung aufgenommen worden – die Kommunalaufsicht gefragt habe. Er bat darum, deren Einschätzung einzuholen.

Das könne die Verwaltung tun, es würde am Ergebnis aber nichts ändern, machte Winter deutlich. Sicherlich gebe es aber auch ein anderes mögliches Konstrukt als den Arbeitskreis Kernstadt. Die Wahl liege beim Gremium, so der Bürgermeister.

Problem mit dem Rollenverständnis

Daraufhin entspann sich eine Diskussion, die bei FWV-Stadtrat Dieter Rinker auf Unverständnis stieß. Im Jahr 2000 habe man den Kernstadtbeirat installiert, um ein Gegengewicht zu den Stadtteilen mit ihren Ortschaftsräten zu schaffen, führte er aus. Er sehe ein Problem im Rollenverständnis. Denn man unterstelle den Stadtteil-Räten damit, sie würden die Kernstadt im Vergleich zu „ihrem Stadtteil“ im Gemeinderat nicht angemessen vertreten. Wer sich aber nicht in gleichem Maße für die Kernstadt und die Stadtteile einsetzen wolle, der sei in einem Gemeinderat ohnehin fehl am Platz, so Rinker.

Sich außerdem in drei Gremien über das Gleiche zu unterhalten, sei aus seiner Sicht übertrieben, schließlich könnten sich die Kernstadt-Räte ja in den Ausschüssen und im Gemeinderat äußern. Und die rechtliche Lage sei nun offenbar eine andere.

Hauptamtsleiterin Manuela Schumann unterstrich diesen Punkt. Das Bundesverwaltungsgericht habe dargelegt, warum der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz auch auf Ausschüsse in Kommunen zu übertragen sei. Dann wolle er darüber aber auch informiert werden, meinte Thorsten Ade. Zur aktuellen Rechtsprechung habe er bei der eigenen Recherche nämlich nichts gefunden.

Pfanzelt fühlt sich überrumpelt

Sven Pfanzelt (SÖW) meinte, das Ganze gehe ihm zu schnell – nächste Woche stehe ja schon der Gemeinderatsbeschluss an. Er wünsche eine Vertagung.

Er vermisse aber auch, dass die Stadt auf ihn zugehe und nach einer Lösung frage. Außerdem liege der Sitzungstermin so, dass er gar nicht teilnehmen könne. Er fühle sich, insbesondere als Fraktionsloser, nicht ausreichend informiert und nicht abgeholt, sondern „über den Tisch gezogen“, so Pfanzelt.

Das wies Matthias Winter entschieden von sich. Das Thema sei nichtöffentlich bereits behandelt. Und die Sitzung könne natürlich auch auf einen anderen Zeitpunkt gelegt werden.

Kritik am Konstrukt Arbeitskreis

Nicole Saile (SPD) meldete sich, wie Pfanzelt, mit Kritik am bisherigen Konstrukt zu Wort. Der Arbeitskreis sei nichts, mit dem man gut arbeiten könne – auch, weil es keine Tagesordnung gebe. Diese leite sich aus der entsprechenden Ausschuss- beziehungsweise Gemeinderatssitzung ab und beschränke sich eben auf die Themen, die die Kernstadt beträfen, korrigierte Winter.

Viel Lärm um nichts?

Ärger darüber, dass „jetzt so ein Fass aufgemacht wird“, äußerte FWV-Stadtrat Michael Haas. Die Kernstadträte könnten doch einfach untereinander einen Termin abstimmen, diskutieren und ihre Punkte dann in den Ausschuss oder Gemeinderat einbringen.

Thorsten Ade plädierte wie Pfanzelt für eine Vertagung der Entscheidung – auch um Weiteres zu klären. So wäre es etwa auch sinnvoll, wenn Stadtteile Baugrundstücke vergeben dürften, meinte er. „Eine solche Änderung würde die Ortschaftsräte stärken“.

Letztlich beantragte Sven Pfanzelt, den Punkt Neufassung der Hauptsatzung zu vertagen und in einer Klausursitzung zu behandeln. Sieben Stadträte stimmten dafür, fünf dagegen. Damit wird das Thema auch von der Tagesordnung des Gemeinderats am 24. März gestrichen.

Weitere beabsichtigte Änderungen

Für personalrechtliche Entscheidungen
sollen künftig, unabhängig von der Besoldungs- oder Entgeltgruppe, zuständig sein: der Gemeinderat bei Amtsleitungen und Stabsstellenleitungen, der Verwaltungsausschuss bei Sachgebietsleitungen, Kita-Leitungen, Kultureinrichtungen und Betriebsstätten. Im Übrigen soll der Bürgermeister zuständig sein.

Mit der Änderung
will die Stadtverwaltung manchen Prozess beschleunigen. Insbesondere bei „Regelfall“-Beförderungen böten Beratungen im Gremium keinen Mehrwert, erklärte Bürgermeister Matthias Winter im Verwaltungsausschuss. Über Stellenveränderungen berichte man natürlich ohnehin stets. Und den Rahmen gebe der Stellenplan vor. FWV-Stadtrat Dieter Rinker bewertete die angestrebte Vereinfachung und Verschlankung positiv, bat aber darum, bei der Information über Neueinstellungen auch Bildmaterial bereitzuhalten, „damit man weiß, wem man da im Rathaus begegnet“.