Über die Auswirkungen der Corona-Verordnung auf die Gastronomie diskutierte der Gemeinderat. (Symbolbild) Foto: © – ANGHI – Stockadobe.com

Auswirkungen auf die Gastronomie bedauerlich. Gemeinderat aber nicht zuständig.

Niedereschach - Über die Corona-Verordnung und die Auswirkungen auf die Gastronomie diskutierte der Niedereschacher Gemeinderat, kam aber zu dem Schluss, dass eine solche Diskussion nicht viel Sinn macht, da es auf kommunaler Ebene nichts zu entscheiden gibt.

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Die aktuelle Corona-Verordnung, verbunden mit ihren massiven Einschränkungen in vielen Lebensbereichen, beschäftigen den Niedereschacher Gemeinderat Markus Dietrich nach eigenen Worten sehr stark.

Landesregierung soll Corona-Verordnung korrigieren

Deshalb stellte er in der jüngsten Sitzung des Gremiums am Dienstagabend in der Eschachhalle den Antrag, die Landesregierung von Baden-Württemberg zur Korrektur der Coronaverordnung aufzufordern. Ihm geht es dabei vor allem um die Situation der Gastwirte, die aus seiner Sicht unverhältnismäßig stark betroffen sind, "obwohl sie alles gegeben haben um die Hygieneregeln und die Vorgaben für den Infektionsschutz einzuhalten". Die aktuelle Corona-Verordnung komme mit Blick auf die Gastwirte einem Berufsausübungsverbot gleich und man sollte sich schon fragen, ob man so etwas "einfach so hinnehmen dürfe".

Bürgermeister Martin Ragg schlug vor, das Thema in der nächsten Sitzung des Gremiums zu beraten, damit sich alle Ratsmitglieder entsprechende Gedanken machen können, um dann eventuell eine Resolution zu beschließen. Die Frage sei, inwieweit in dieser Angelegenheit die Gemeinde eine Zuständigkeit habe. "Bis zur nächsten Sitzung ist es zu spät. Kurzfristige Verordnungen erfordern eine kurzfristige Reaktion", entgegnete Dietrich.

Rüdiger Krachenfels unterstützte Dietrich, auch um zu zeigen, dass man nicht alles auf sich beruhen lasse und klaglos hinnehme.

"Etwas gut machen und gut meinen sind zwei paar Sachen"

Auch Michael Asal findet den Umgang mit den Gastronomen bedauerlich. Die Vorgaben würden aber in ganz Deutschland gelten und man bekomme für Niedereschach sicher keine Ausnahme. "Die Gastronomen sollten dies selbst in die Hand nehmen", so Asal. Peter Engesser wollte über das Thema erst gar nicht diskutieren. Die Verordnung sei nun einmal da und dies nicht ohne Grund. Zudem habe die Regierung den Gastronomen zugesagt, ihnen bis zu 75 Prozent ihres November-Umsatzes vom Vorjahr zu erstatten. "Etwas gut machen und gut meinen sind zwei paar Sachen", so die Meinung von Siegfried Reich. Das von Dietrich erwähnte Berufsausübungsverbot betreffe nicht nur die Gastronomie, sondern auch andere Berufsgruppen, wie Kulturschaffende oder Kinobetreiber. Insofern sei der Antrag von Dietrich "zu kurz gesprungen" und es sei am besten, "die Finger davon zu lassen". Sören Rall störte sich daran, dass man hier eine Diskussion führe ohne danach einen Beschluss fassen zu können, der "etwas bringt" und sprach von "vergeudeter Zeit".

Die Stimmung im Rat aufgreifend verzichtete Markus Dietrich auf eine Abstimmung über seinen Antrag, den er an Ministerpräsident Winfried Kretschmann richten wollte.