Im Bereich des Anwesens Schlossmühle 1 soll nur wenige Meter von der Straße entfernt ein Werbeschild für das hiesige Autohaus aufgestellt werden. Der Gemeinderatsausschuss für Umwelt, Technik, Wirtschaft und Verkehr gab sein Einvernehmen. Foto: Helen Moser

Der Gemeinderatsausschuss für Umwelt, Technik, Wirtschaft und Verkehr hat über Werbung im Bereich der Buchenberger Schlossmühle diskutiert. Gewünscht waren zwei Schilder – schlussendlich stimmte das Gremium für die Aufstellung eines Schilds.

Für Diskussionen sorgte im Gemeinderatsausschuss für Umwelt, Technik, Wirtschaft und Verkehr der Antrag zum Anbringen zweier Werbeflächchen auf Gemarkung Buchenberg, beim Grundstück Schlossmühle 1.

 

Laut Ortsbaumeister Gregor Schenk handelt es sich um Werbeanlagen für das Autohaus im Gebiet Nägelesee im Bereich der Zufahrt. Der Ortschaftsrat Buchenberg hatte laut Matthias Weisser schon darüber beraten, allerdings lagen dem Gremium zu diesem Zeitpunkt weder Mindestabstände noch Maße vor. Der Rat habe das Vorhaben nicht ablehnen, sondern sich an das halten wollen, was die übergeordnete Baubehörde sage. Künftig würde man im Vorhinein aber gern die Maße haben, um sicher abstimmen zu können. Laut Schenk wurden die eingefordert, lagen aber zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht vor. Beantragt worden waren zwei Schilder, eines 7,34 Meter, das andere 5,70 Meter von der Fahrbahn entfernt. Laut Schenk besteht an Landstraßen auf den ersten 20 Metern generell ein Anbauverbot, das Regierungspräsidium Freiburg habe aber mitgeteilt, dass das unterschritten werden dürfe, das Schild also dichter an der Straße positionierbar sei.

Ein beidseitig zu bedruckendes Schild

Allerdings hatte der Ortschaftsrat den Wunsch ausgesprochen, die Werbeanlagen auf ein beidseitig zu bedruckendes Schild zu reduzieren, und dieses dann erhöht am vorhandenen Parkplatz zu positionieren. Es müsste laut Weisser nur hoch genug sein, um über parkende Autos hinweg sichtbar zu sein. Wie Bürgermeister Fritz Link sagte, sollte aus Sicht der Verwaltung ein Schild ausreichen. Tatsächlich könnte ihm zufolge ein zweites Schild im Kurvenbereich Fahrer ablenken. Auf der Geraden sei es weniger beeinträchtigend, deshalb sei das ein vernünftiger Vorschlag.

Vorschriften an Land- wie an Kreisstraßen

Weisser wollte auch wissen, ob die selben Vorschriften an Land- wie an Kreisstraßen gelten. Man müsse damit rechnen, dass andere nachzögen, mahnte er mit Hinweis auf weitere Gewerbetreibende. Ähnlich argumentierte Jens Hagen. Es müsse klar sein, dass bei einer Befreiung andere kämen.

Link sah darin kein Problem. Auch andere dürften auf ihren Gewerbebetrieb aufmerksam machen. Zudem handle es sich nicht um eine Befreiung, sondern es gehe nur um Vorschriften zur Landstraße. Das Regierungspräsidium habe gegen diese Ausnahme keine Einwendungen.

Antrag notwendig

In diesem Fall solle man nicht päpstlicher sein als der Papst, so Stefan Giesel. Jeder der Gewerbetreibenden habe das Recht, ein Schild hinzustellen. Schenk wies darauf hin, dass Werbeschilder auch künftig einen Antrag benötigen, da es sich rechtlich um Bauwerke handelt. Entsprechend dem Vorschlag des Ortschaftsrats stimmte der Ausschuss dem Antrag zur Aufstellung eines Werbeschilds zu.