Um das geplante Wohngebiet „Kehlenstraße“ zu erschließen, muss die Stadt den Flächenbedarf beim Regierungspräsidium Freiburg nachweisen. Foto: Herzog

Kommt das seit längerem geplante Wohngebiet „Kehlenstraße“ nun zustande oder scheitert es möglicherweise am Flächenbedarf-Nachweis? In der jüngsten Ortschaftsratssitzung führte das Thema zu einer regen Diskussion.

Zunächst gab Ortsvorsteher Reiner Ullrich bekannt, dass die Stadt nun auch das letzte noch fehlende Grundstück für das vorgesehene Wohnbaugebiet „Kehlenstraße“ erworben hat.

 

Ullrich zufolge wurde der Kaufvertrag mit dem bisherigen Besitzer Ende Mai notariell unterzeichnet. Damit seien nun alle Grundstücke für die Erschließung des ersten und zweiten Bauabschnitts in städtischem Besitz.

In diesem Zusammenhang erkundigte sich Rat Adrian Schmid über den Sachstand des Lärmgutachtens des benachbarten Schützenhauses. Nach Auskunft des Ortsvorstehers seien sich Stadt und Schützenverein einig über die umzusetzenden Maßnahmen und wer diese übernehmen müsse. Jetzt stehe nur noch eine konkrete Vereinbarung zwischen beiden Parteien an.

Änderung des Flächenplans

Wie Stadtplaner Joschka Joos erläuterte, beschäftige die Stadt der Paragraf 13 b immer noch. Um das Regelverfahren weiter vorantreiben zu können, müsse der Flächennutzungsplan (FNP) geändert werden.

Hierfür brauche es einen Flächenbedarf-Nachweis. Offen sei, ob der Bedarf nur für den ersten oder auch für beide Bauabschnitte nachgewiesen werden soll.

„Am 9. Juli ist ein Gesprächstermin mit dem Regierungspräsidium (RP) Freiburg vereinbart. Danach wissen wir mehr und werden wieder im Gremium berichten“, versicherte Joos.

Umgang mit Flächen

Schmid wollte daraufhin wissen, ob für den Nachweis die Interessentenliste Aussagekraft habe. Dies verneinte der Stadtplaner mit dem Hinweis, das Land strebe eine „Null-Flächenverbrauch-Politik“ an.

Dadurch werde es immer schwieriger, Flächen für Wohnungsbaubedarf nachzuweisen. Das RP habe eine klare Formel, in der mit dem Faktor 0,3 Prozent gerechnet werde. Dabei werde die Größe der Gemeinde und wie sie sich in den vergangenen 15 Jahre entwickelt habe berücksichtigt.

Dies erfolge gesamtstädtisch und nicht getrennt durch Stadt- oder Ortsteile. Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr betonte, der Stadt sei es wichtig, zuerst den Flächennachweis zu bekommen. Erst dann sollen die Gespräche mit dem Schützenverein wegen den Lärmschutzmaßnahmen weitergeführt werden.

Die Stadt werde sich dafür einsetzen, dass die angestrebten Baugebiete Kehlenstraße, Gründlesee in Schönbronn und Haldenhof auf dem Sulgen erschlossen werden können. „Wir kämpfen mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln. Die vorhandenen Baulücken helfen uns dabei überhaupt nicht“, merkte Eisenlohr an.

Ralf Kopp wunderte sich, wie das andere Kommunen wie beispielsweise Dunningen hingebracht haben, in wenigen Jahren so viele Baugebiete zu erschließen.

Laut Joos gibt es bei der Formel des Flächennachweises noch den Faktor des Zuzugs. Angesichts dieser Gemengelage erkundigte sich Bernd Katz, ob die Stadt priorisieren müsse, wenn nicht alle drei Baugebiete genehmigt würden.

Sofern diese Situation eintrete, was sie nicht hoffe, werde die Stadt wieder in die Gremien gehen, bevor sie eine Entscheidung treffe, beruhigte Eisenlohr.