Eine Bürgerin will den Parkplatz des Bürgerzentrums als Zufahrt nutzen. Foto: Fahrland

Mit einem etwas heiklen Baugesuch hatte es der Sigmarswanger Ortschaftsrat in seiner letzten Sitzung zu tun.

Eine Sigmarswanger Bürgerin möchte in der Nachbarschaft zum Bürgerzentrum einen Geräteschuppen bauen und statt über die Weilerstraße über den Parkplatz des Bürgerzentrums zu ihrem Gelände fahren.

Die Festschreibung eines Überfahrtsrechtes hatte der Ortschaftsrat bereits in einer nichtöffentlichen Ortschaftsratssitzung verneint. Die Bauherrin argumentiert nun aber mit dem Baurecht, das besagt, dass jedes Baugrundstück eine rechtlich gesicherte Zufahrt haben muss. Zweck dieser Bestimmung ist, dass das Baugrundstück jederzeit für Fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, von Rettungsdiensten und für Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung erreichbar sein soll.

Zufahrt soll unzulässig bleiben

Der Ortschaftsrat Sigmarswangen möchte allerdings festschreiben, dass die Zufahrt über das gemeindeeigene Gelände unzulässig bleibt und die Besitzerin des Schuppens somit kein Recht hat, das Bürgerzentrum-Gelände zu befahren.

Der geschotterte Parkplatz hinter dem Bürgerzentrum müsse nach eventuellen Beschädigungen durch die Bauarbeiten wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden, hieß es im Rat. Hierfür sollen Beweissicherungsfotos angefertigt werden. Die zum Bürgerzentrum gehörenden Tannen dürften nicht ohne Absprache mit der Ortsverwaltung gefällt werden. Der Grünstreifen zwischen Bürgerzentrum-Parkplatz und Schuppen dürfe zudem nicht mit einem Pflasterbelag versiegelt werden, sondern müsse wasserdurchlässig, etwa über die Verwendung von Rasengittersteinen, befestigt werden. Verunreinigungen auf dem Gelände des Bürgerzentrums müssen umgehend von der Bauherrin entfernt werden.

Mit diesen Festschreibungen nimmt der Ortschaftsrat das Baugesuch zur Kenntnis und möchte es so an das Stadtbauamt in Sulz weitergeben.