Mit den Umlandgemeinden von Villingen-Schwenningen sollen Vereinbarungen zur finanziellen Beteiligung geschlossen werden.
2022 fiel das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: „Schulnutzende Umlandgemeinden“, wie es heißt, sollen mit Kommunen, die Schulträger sind, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen.