Im Bad Herrenalber Rathaus werden Stellen nicht neu besetzt – unter anderem im Sozialamt. Deshalb gibt es Unmut bei Bürgern und im Gemeinderat. Die Stadt kontert.
Die Stadt Bad Herrenalb spart bei den Personalkosten – und damit bei den freiwilligen Leistungen. Um zu sparen, werden Stellen nicht nachbesetzt. Das führt unter anderem zur Streichung des Sozial- und Rentenamts im Herrenalber Rathaus.
Zu diesem Thema meldeten sich in der jüngsten Gemeinderatssitzung auch Bürger in der Einwohnerfragestunde zu Wort. Carmen Bartle wollte von der Verwaltung wissen, wie diese Entscheidung zustande gekommen und ob nach anderen Lösungen gesucht worden sei. „Warum hat man nicht mit den Menschen gesprochen? Hat Bürgernähe nur mit Geld zu tun?“, fragte sie.
Verwaltung gegen Beschluss zur Stellenstreichung
Bürgermeister Klaus Hoffmann erwiderte, dass „der Beschluss des Gemeinderats entgegen der Empfehlung des Kämmerers und der Verwaltung“ getroffen worden sei.
Die Verwaltung habe immer darauf hingewiesen, „dass wir uns Gedanken machen müssen, wie die Personalstruktur aussieht“.
Im konkreten Fall sei es so, dass die bisherige Stelleninhaberin von sich aus gekündigt habe und die Verwaltung dann immer überlege, ob die Stelle wieder besetzt wird. Dieses spezielle Angebot sei eine freiwillige Leistung der Verwaltung gewesen und man müsse dem Antrag des Gemeinderats gerecht werden.
Theoretisch könnte man die Stelle wieder anbieten, aktuell gebe es im Rathaus aber niemand, der die Qualifikation habe. Das sei eine 70-Prozent-Stelle gewesen, wenn überhaupt, ginge das nur „in abgespecktem Rahmen“.
Wöchentliche Sprechstunde im Rathaus?
Anita Müller-Friese wollte wissen, wie viele Personen das Angebot in Anspruch genommen haben und wie viel Geld mit eingespart werde? Hoffmann erwiderte, dass keine Statistik geführt worden sei. Die Kosten bezifferte mit „eher 100 000 Euro insgesamt“ mit Lohn- und Bürokosten.
Auch bei den Haushaltsreden nahmen sich die Fraktionsvorsitzenden des Themas an, etwa Christian Romoser (CDU): „Hierbei ist aber wichtig zu erwähnen, dass die Mitarbeiterin gekündigt hat und momentan keine andere Mitarbeiterin oder Mitarbeiter diese Stelle ausfüllen kann. Bei genauer Betrachtung ist das Sozialamt eine Aufgabe des Landkreises oder der Wohlfahrtsverbände. Hier könnte ich mir vorstellen dass aus den vorgenannten Institutionen eine Person wöchentlich im Rathaus eine Sprechstunde abhält. Ich bin mir sicher, dass die Stadtverwaltung hierfür ein Büro zu Verfügung stellt.“
Elias Hechinger (UBV) tue es „persönlich besonders weh“, dass diese Stelle nicht neu besetzt wird: „Wir sprechen hier nicht über eine freiwillige Leistung am Rand, sondern über einen Bereich, der Menschen in ohnehin schwierigen Lebenslagen unterstützt.“ Für viele Betroffene sei der Wegfall einer wohnortnahen Anlaufstelle eine echte Hürde. Wenn Unterstützung für armutsbetroffene Bürger wegfalle, sei das keine neutrale Entscheidung. Sie treffe nicht alle gleich und genau deshalb falle es ihm besonders schwer.
Auch Sara Brockmans (Pro H&H) sieht die Schließung dieser Stelle kritisch und als „eine direkte Folge der 2025 beschlossenen Deckelung der Personalkosten, die wir als Fraktion damals abgelehnt haben.“ Mit der Schließung gehe ein „niederschwelliges, bürgernahes Angebot verloren, das vielen Menschen Orientierung und Sicherheit gegeben hat“.
Kann Verwaltung Stellen einfach so streichen?
Christian Siebje, bei der Stadtverwaltung zuständig für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, teilte auf Anfrage unserer Redaktion unter anderem mit, dass „die Deckelung der Personalkosten noch nicht beschlossen“, sondern „bisher lediglich ein Antrag aus dem Gemeinderat gestellt“ worden sei, in dem das gefordert wurde.
Daraufhin meldeten sich mehrere Leser bei unserer Redaktion mit dem Tenor, dass der Antrag sehr wohl am 26. März mehrheitlich beschlossen wurde. Zudem sei beschlossen worden, dass die Verwaltung Vorschläge zur Streichung derzeit nicht besetzter Stellen dem Gemeinderat vorzulegen habe. „Es kann nicht sein, dass über die Presse Unwahrheiten verbreitet werden“, so einer der Leser weiter.
Pauschale Reduzierung verstößt gegen Haushaltsrecht
Daraufhin hat unsere Redaktion erneut bei Siebje nachgefragt. Dieser antwortete: „Bereits in der gegenständlichen Beratung hat die Verwaltung deutlich gemacht, dass eine pauschale Reduzierung oder Begrenzung von Personalkosten gegen geltendes Haushaltsrecht verstößt.
Nachdem die Antragsteller den Antrag für das damalige Haushaltsjahr 2025 als Zielgröße verstanden wissen wollten und die feste Grenze erst ab 2026 in der Mittelfristplanung gelten soll, hat die Verwaltung von einem Widerspruch gegen den Beschluss abgesehen, da der Gemeinderat über die geplanten Personalkosten ab 2026 in den jeweiligen Haushaltsplänen neu befinden muss.“
Die jetzt nicht mehr wiederzubesetzenden Stellen seien dem Gemeinderat „schon öfters von Seiten der Verwaltung als potenziell wegfallend benannt und wurden nun bereits aufgrund der unvorhergesehenen Vakanz im Stellenplanentwurf 2026 entfernt. Der Stellenplan 2026 ist der Vorschlag der Verwaltung, der auf Grundlage oben genannter Faktoren eingereicht wird.“
Nachdem die Verwaltung bereits im Stellenplanentwurf 2026 die besagte Stelle gestrichen habe, „wird Sie für diese auch (kurz vor Beschlussfassung) kein Wiederbesetzungsverfahren anstoßen“, so Siebje weiter. Nehme der Gemeinderat den Stellenplan an, „so bleibt ein Nachbesetzungsverfahren weiterhin aus“. Mit der einstimmigen Zustimmung zum Haushaltsplanentwurf hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung diesen Stellenplan also ebenfalls einstimmig beschlossen.