Der Jahresbericht der Aufarbeitungskommission der Diözese Rottenburg-Stuttgart enthüllt erschreckende Details über Jahrzehnte der Vertuschung der katholischen Kirche im Umgang mit sexuellem Missbrauch, insbesondere unter Bischof Leiprecht.
Über Jahrzehnte hat die katholische Kirche sexuellen Missbrauch vertuscht, auch in der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Dies zeigt der aktuelle und zweite Jahresbericht der Aufarbeitungskommission (AK) der Diözese jetzt deutlich.
In einem ersten Jahresbericht 2022 wurden Personalakten gesichtet. Im zweiten Bericht wurden nun unter anderen die Akten des Geheimarchivs des Bischofshaus untersucht. „Der Aktenbestand im Falle des sexuellen Missbrauchs betrifft schwerpunktmäßig die Zeit der Bischöfe Sproll (vier Fälle), Leiprecht (zehn Fälle), Moser (zwei Fälle) und Kasper (drei Fälle), wobei zeitliche Überschneidungen während der Amtszeiten der Bischöfe in einzelnen Fällen gegeben sind“, heißt es im Bericht.
Leiprecht vertuscht besonders schweren Fall
„Ein schwerer Fall von Vertuschung trifft Bischof Leiprecht“, so der Bericht. Leiprecht sah hierbei von einer Suspendierung eines Pfarrers ab, der zwei minderjährige Mädchen missbraucht hatte.
Im Bericht steht:„Der damalige Domkapitular schrieb damals, dass der Ordinarius bereit sei, die Suspension aufzuheben: „Dich für eine Tätigkeit in der Augsburger Diözese zu beurlauben und will sich auch, wenn Gras über alles gewachsen ist, einer späteren Rückkehr in die Diözese nicht verschließen.“ „Da die Verfehlungen geheim waren, haben wir von einer sofortigen Suspendierung abgesehen“. Aus den Dokumenten folge dann, dass „trotz Sühne- und Sicherheitsmaßnahmen“ und Androhung einer Suspension im Wiederholungsfalle es mit einem der Mädchen zu einem weiteren Missbrauch („Rückfall“) kam. Das Unterlassen der Suspendierung und der unterlassene Abzug aus der Gemeinde war damit ursächlich für eine weitere Tat, die somit in den Verantwortungsbereich des Bischofs fällt“, urteilt der Bericht. Nach dem zweiten Vorfall wurde der Pfarrer aus der Gemeinde entfernt.
Doch man rühmte sich, laut Bericht, mit der erfolgreichen Vertuschung. So heißt es: „Obwohl die Verfehlungen allmählich in der Gemeinde durchsickerten, kam es infolge des sofortigen kirchlichen Zugriffs zu keiner Anklage und infolgedessen auch zu keiner gerichtlichen Verfolgung.“ Später wird die Suspension wieder aufgehoben.
Priester wurde später verurteilt
In einem anderen Fall in der Amtszeit von Bischof Leiprecht wollte ein Kloster einen Pfarrer nicht aufnehmen. Hier wurde vom Domkapitular mit dem Personalreferenten besprochen, diesen in eine nicht besetzte Pfarrei einzuweisen. Später wurde dieser Pfarrer wegen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.
Leiprecht half auch bei dem Vertuschen von Fällen anderer Diözesen. So informierte das Erzbischöfliche Ordinariat Wien die Diözese über ein Strafverfahren: „Es war etwas mit einem Jugendlichen“, „er sei würdig irgendwo anders aufgenommen zu werden“. Unter Bischof Leiprecht verhandelte der Domkapitular über eine Aufnahme. „Soweit ersichtlich kam der Priester dann nach Zwiefalten. Einige Jahre später kam es offenbar zu einem weiteren Vorfall, über den aber aus den Akten nichts Näheres ersichtlich ist“, lautet es im Bericht.
Verstecken der Sexualstraftäter
Doch nicht nur unter Leiprecht wurden Fälle vertuscht. So heißt es im Bericht: „In einem Fall sexuellen Missbrauchs schreibt der Personalreferent an Bischof Moser „beiliegend einige Unterlagen betreffend Pfarrer (…). Üblicherweise kommen solche Dinge in das Geheimarchiv mit dem Ziel einer gelegentlichen Vernichtung.“ In einem Fall der Amtszeit von Bischof Kasper findet sich eine Notiz des Personalreferenten über einen Pfarrer, welcher nach einem Vorfall in ein Kloster geschickt wurde: „Er müsste dann halt noch einen Monat verlängern. Ich weiß kein anderes „Versteck“. „Verstecken“ war offenbar ein gängiger Begriff für den Umgang mit Sexualstraftätern.“
Die Rolle der Betroffenen
Erkundigungen über das Wohlbefinden oder Hilfestellung der Betroffenen seien in den Dokumenten nicht ersichtlich. „Die Betroffenen erhalten in den Dokumenten praktisch keinen Raum. Sie werden auf ihre Rolle als Tatopfer reduziert“, so der Bericht. So sei eine Betroffene in der Amtszeit von Bischof Leiprecht psychisch ersichtlich stark angeschlagen gewesen und es sei dennoch nichts Erkennbares unternommen worden.
„In diesem Fall kannte ein Weihbischof der Diözese den „neurologischen“ (vermutlich ein psychiatrischer) Gutachter auch noch persönlich, der sodann Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Betroffenen äußert, obgleich später der sexuelle Missbrauch erwiesen ist“, so der Bericht.
Die Hufnagel-Akten
Der AK hat sich auch mit den „Hufnagel-Akten“ befasst. Alfons Hufnagel war als Domkapitular unter anderem für die Gefängnisseelsorge, Ausländer und Vertriebene, Studenten, Militär, Grenzschutz und Polizei zuständig. „Dadurch ergaben sich vielfältige Kontakte zu Justizbehörden.“ Auch diese Dokumente zeigen, wie das Vertuschen, beispielsweise durch solche Kontakte, erleichtert wurde.
Im Bericht heißt es: „Bedeutsam für die Haltung der damaligen Zeit war, dass jugendliche Betroffene von Missbrauch Gefahr liefen, ab dem Alter von 14 Jahren einer eigenen Strafverfolgung wegen homosexueller Handlungen ausgesetzt zu werden. So wurde laut einer Mitschrift von Prälat Dr. Hufnagel aus einer Gerichtsverhandlung der am stärksten betroffene Jugendliche vom Vorsitzenden Richter darauf hingewiesen, dass er nach Annahme eines Geldgeschenks durch den Priester ja nun ein „Stricher“ sei.“
Hufnagel half in verschiedenen Bereichen bei der Vertuschung.
So steht im Bericht: „In Fall eines Ordenspriesters war die Versetzung in ein Kloster im Ausland vom zuständigen Orden beschlossen worden. Im Falle einer Vorstrafe wäre auch ein Eintrag bei den dortigen Polizeibehörden erfolgt. Prälat Dr. Hufnagel setzte sich aktiv dafür ein, dass eine Verurteilung nicht erfolgte.“