Der neue Priesterrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Foto: Diözese

Der zwölfte Priesterrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat sich am 4. März konstituiert.

Dekan Ulrich Kloos wurde mit klarer Mehrheit zu seinem Sprecher gewählt. Gemeinsam mit 21 gewählten Mitgliedern, beratenden Priestern aus dem Bischöflichen Ordinariat, dem Domkapitel, dem Offizial sowie Bischof Klaus Krämer als Vorsitzendem vertritt der Priesterrat in den nächsten fünf Jahren die Interessen aller Priester der Diözese.

 

Das Gremium befasst sich mit zentralen Themen wie Seelsorge, Pastoral, Spiritualität, Aus- und Weiterbildung sowie der Lebens- und Arbeitssituation der Geistlichen.

Bischof betont Bedeutung der Priesterstimme

Bischof Krämer betonte die Bedeutung der Priesterstimme, insbesondere im anstehenden Prozess „Kirche der Zukunft“, und dankte den Mitgliedern für ihr Engagement. In den ersten Sitzungen tauschten sich die Priester über Schwerpunkte aus. Zwei Themen stehen im Fokus: die Rolle der Priester im Wandel der Kirche und die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Seelsorge, das auch die Fürsorge für Priester im aktiven Dienst oder Ruhestand berücksichtigt. Weitere Punkte sind ein stärkerer weltkirchlicher Blick und die aktive Präsenz des Priesterrats im Diözesanrat, dem obersten synodalen Gremium der Diözese.

Sprecher Kloos erklärte: „Wir leben in bewegten Zeiten – innerkirchlich wie gesellschaftlich. Ich möchte meine Erfahrungen als Pfarrer und Dekan einbringen und die Veränderungen mitgestalten. Es geht nicht nur um Strukturen, sondern um Menschen, die darin leben und arbeiten. Zugleich müssen wir überlegen, wie Kirche die Sorgen der Gesellschaft aufnimmt und einbringt.“

Zum geschäftsführenden Vorstand gehören neben Kloos Philipp Kästle als Schriftführer sowie Roman Fröhlich, Paul Magino und Xavior Raj Christudas Jainamma als Beisitzer. Zudem wurden Vertreter des Priesterrats in verschiedene Gremien gewählt.

Gremien ist auch die Vertretung der Geistlichen

Der Priesterrat repräsentiert alle geweihten Amtsträger der Diözese. Nach Kirchenrecht gilt er als „Senat des Bischofs“ und unterstützt diesen bei der Leitung der Diözese, um das pastorale Wohl des Gottesvolkes zu fördern. Gleichzeitig fungiert er als Personalvertretung der Geistlichen.