Christian Ruf, Dominik Pfanner und Alexander Herzberg (von links) stellen im Neuen Rathaus die neuen digitalen Dienste der Stadt Rottweil vor. Sie sind über die städtische Webseite unter Online-Bürgerservice zu finden. Foto: Hermann

Die Stadt Rottweil hat ihre Online-Angebote ausgebaut. Insgesamt 60 Leistungen können derzeit online von zu Hause aus abgerufen werden.

Rottweil - Volle Kraft vor aus in Richtung Digitalisierung: Das ständig wachsende Online-Angebot soll die Grundlage für ein digitales Rathaus bieten, das 24 Stunden geöffnet hat und in dem Behördengänge zu jeder Zeit problemlos vom heimischen Sofa aus erledigt werden können. Aus diesem Grund wird auch die Erweiterung der städtischen Website www.rottweil.de zum digitalen Bürgerbüro weiter fortgesetzt.

Vereinfachter Bezahlvorgang

Bei der Stadt Rottweil ist es aktuell möglich, 60 Verwaltungsleistungen in den Abteilungen Bürgerbüro, Ordnungsverwaltung, Kämmerei und der Geschäftsstelle Gemeinderat online zu beantragen. Auch der Bezahlvorgang einiger Leistungen, wie beispielsweise bei der Gewerbeanmeldung beim Ordnungsamt oder der Beantragung eines Fischereischeins im Bürgerbüro kann digital über Zahlungsanbieter wie PayPal, giropay, paydirekt oder die Kreditkarte erfolgen.

Parallel dazu wird zum Beginn des nächsten Jahres die Möglichkeit geschaffen, im Bereich der Verwarnungsgelder per QR-Code-Scan online zu bezahlen. Eine weitere Möglichkeit der Bezahlung ist das Abscannen eines zusätzlich aufgedruckten Giro-Codes. Dieser ermöglicht den Bürgern das automatisierte Ausfüllen der Überweisung in einer Banking-App, wenn diese die Funktion unterstützt. "Mit dem Freischalten von 60 Leistungen machen wir einen weiteren großen Schritt hin zur digitalen Stadtverwaltung", so Bürgermeister Christian Ruf. "Mit Hilfe der Digitalisierung erleichtern wird den Bürgerinnen und Bürgern die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und machen zugleich die Verwaltung zukunftsfähig."

Nutzerkonto auf Service-BW

Die Grundlage bildet das sogenannte Onlinezugangsgesetz (OZG), welches den Kommunen vorgibt, wesentliche Verwaltungsleistungen online verfügbar zu machen. Als Plattform wird die Landesplattform Service-BW verwendet, die für die OZG-Umsetzung geschaffen wurde. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bürger auf www.service-bw.de ein kostenloses Nutzerkonto anlegen. Die Verwaltungsleistungen, die bei der Stadt Rottweil digital beantragbar sind, können dann auch von der städtischen Website aus abgerufen werden. Diese sind jeweils mit den Leistungen von Service-BW verknüpft.

Für die einzelnen Abteilungen der Verwaltung wurden zudem Behördenpostfächer eingerichtet, die eine Kommunikation zwischen den Bürgern und den Abteilungen ermöglicht. "Der große Vorteil sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Stadtverwaltung ist, dass schriftliche Mehrfertigungen der Vergangenheit angehören und eine Vielzahl von Papieren einfach und bequem durch die digitale Antragsstellung ersetzt werden können", so Dominik Pfanner, Verantwortlicher für die Verwaltungsdigitalisierung der Stadt Rottweil. "Die Möglichkeit der digitalen Antragsstellung wird den persönlichen Gang in das Rathaus jedoch nicht ausschließen. Die Bürgerinnen und Bürger können nun vielmehr selbst entscheiden, ob sie ihre Anträge digital oder persönlich bei der Stadtverwaltung stellen möchten." Und Alexander Herzberg, Abteilungsleiter der Abteilung Kasse und Buchhaltung, ergänzt mit Blick auf wegfallende Abrechnungsprozesse: "Die Einführung der Onlinebezahlfunktion ist eine ›Win-Win‹ Situation für die Bürgerinnen und Bürger und die Stadtkasse."

Ab sofort abrufbar

Ab sofort sind auf der städtischen Webseite www.rottweil.de in der Rubrik "Online-Bürgerservice" unter anderem folgende digitalen Angebote abrufbar: Meldebescheinigungen, (Jugend-) Fischereischein, Landesfamilienpass, Auskunftssperren im Melderegister, Wohnsitzwechsel, Wohnsitzab- und anmeldung, Gewerbeanmeldung, Waffenbesitzkarte, Plakatierungserlaubnis, Verkürzung der Sperrzeit, Hundab- und anmeldung und der Anwohnerparkausweis. Außerdem wurden die Beantragung von einfachen und erweiterten Führungszeugnissen sowie Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über die Website des Bundes auf der städtischen Homepage und Service-BW verlinkt. Die Anmeldung zur Aufnahme eines Kindes in eine Kindertageseinrichtung erfolgt über die Zentrale Vormerkung, die ebenfalls auf der Homepage der Stadt Rottweil zu finden ist, während Schulkinder zu Betreuungsangeboten in den Schulen auf den jeweiligen Homepages der Schulen angemeldet können.