Ab Januar 2023 arbeitet das Bauamt im Landratsamt Rottweil bei den Bauanträgen komplett digital Foto: Rademacher

Mehr als 700 Bauanträge werden im Kreisbauamt des Rottweiler Landratsamtes jedes Jahr bearbeitet. Dass die Papierberge dennoch schrumpfen, ist der Digitalisierung zu verdanken. Architekten und Bauherren können ihre Bauanträge auch elektronisch übermitteln.

Kreis Rottweil - Zum Jahresbeginn 2023 entfällt die Papieroption dann endgültig – der Genehmigungsweg verläuft dann ausschließlich online. Das sogenannte "Onlinezugangsgesetz" bildet die Grundlage dafür, dass bis Ende 2022 die wichtigsten Verwaltungsleistungen in ganz Baden-Württemberg digitalisiert verfügbar sein sollen. Als "Eintrittspforte" dient dabei die landeseigene eGovernmentplattform www.service-bw.de, teilt das Landratsamt mit.

Fast alle Gemeinden sind dabei

"Nahezu alle Kreisgemeinden, für die das Landratsamt Rottweil als Baurechtsbehörde zuständig ist, haben die entsprechenden Prozesse auf service-bw.de, wie ›Baugenehmigung beantragen‹ und ›Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen‹, inzwischen aktiviert", erklärt Jochen Auber, der das Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt des Kreises leitet.

Das heißt, wer einen Bauantrag stellen möchte, kann dies ganz unkompliziert über service-bw.de erledigen – und zwar, indem er die entsprechende Gemeinde auswählt und den Antrag inklusive E-Mail-Adresse per Mausklick auf den Weg schickt. Der digitale Antrag geht dann automatisch zeitgleich an die Gemeinde, in der gebaut werden soll, und an das Landratsamt Rottweil zur Bearbeitung.

Seit 1. Juni gibt es bereits diese Möglichkeit zur elektronischen Antragstellung, parallel zum Antrag in Papierform – mit Jahresende wird nun konsequent auf 100 Prozent digital umgestellt. "Mit dem 31. Dezember 2022 endet für alle Antragsteller also die Übergangsfrist, und ab Jahresbeginn werden wir nur noch digitale Bauanträge bearbeiten", so Auber.

Keine Mehrfachfertigungen mehr

Der große Vorteil für alle Beteiligten: Schriftliche Mehrfertigungen oder Papierpläne gehören der Vergangenheit an, alle relevanten Stellen werden zeitgleich informiert, die Beteiligung der Gemeinde und der Träger öffentlicher Belange erfolgt ebenfalls elektronisch. Die Bauherrschaft und die Entwurfsverfasser können zügig per E-Mail zu antragsrelevanten Vorgängen benachrichtigt werden und kennen so den aktuellen Stand des Antragsverfahrens.

Noch etwas zum Anfassen

Auch der erfolgreiche Abschluss passiert digital: Die Genehmigung und die mit einer elektronischen Signatur versehenen Bauvorlagen werden per E-Mail an die Beteiligten versandt. Wem der Abschied vom Papier dennoch schwer fällt, für den gibt es am Ende des Antragsverfahrens noch etwas zum Anfassen, so das Landratsamt.

Jochen Auber: "Die Genehmigungsurkunde mit dem zugehörigen Gebührenbescheid wird der Bauherrschaft zusätzlich in Papier zugeschickt – mit Postzustellungsurkunde." Denn nur so kann das Kreisbauamt den gesetzlich geforderten Zustellungsnachweis sicherstellen.