In vielen Bereichen ist bald kein Personalausweis in physischer Form nötig. (Symbolbild) Foto: imago/Christian Ohde/Christian Ohde

Ab Mittwoch ist der digitale Personalausweis in Deutschland einsetzbar. Er gilt sowohl bei staatlichen wie privaten Stellen als legitimes Dokument. Es gibt aber Ausnahmen.

Berlin - Ab Mittwoch können Bürgerinnen und Bürger einen Online-Personalausweis auf ihren Handys speichern - und sich dann ohne die herkömmliche Ausweiskarte identifizieren. Das Smartphone wird mit dieser Smart-eID-Funktion zum „digitales Legitimationsdokument“, wie es das Bundesinnenministerium formuliert. Der Handy-Personalausweis ist gegenüber dem Staat und privaten Stellen gültig. Eine Ausnahme gilt bei Grenzkontrollen. Dort ist weiterhin nur die Personalausweis-Karte gültig.

Das Innenministerium weist vorsichtshalber darauf hin, dass zum Start am Mittwoch längst noch nicht alle Smartphones technisch in der Lage sein werden, ihren Besitzerinnen und Besitzern den elektronischen Identitätsnachweis mit der Smart-eID zu ermöglichen. Dies werde „wie meist bei der Einführung neuer Technologien etwas Zeit brauchen“.

Daten in besonders geschütztem Bereich abgelegt

Mit der Smart-eID werden laut Bundesinnenministerium die Daten, die im Online-Ausweis gespeichert sind, in einem besonders geschützten Bereich des Smartphones abgelegt und können dann für die Online-Identifizierung genutzt werden. Der Personalausweis wird nur einmal für die Speicherung der Daten aus dem Online-Ausweis auf dem Smartphone benötigt. Dazu müssen Nutzer die Handy-App „AusweisApp2“ herunterladen.