Gibt es eine Lösung für das Problem? Foto: viewimage / shutterstock.com

Derzeit beschweren sich viele von Covid-19 Genesene über eine vermeintliche Entwicklungslücke beim digitalen Impfpass. Denn wer nur eine Impfung bestätigt bekommt, gilt laut der App als unvollständig geimpft, obwohl der volle Immunschutz durch die durchgestandene Infektion bereits gegeben sein müsste.

Seit gestern geben die Apotheken im Land nachträglich die QR-Codes aus, die als Impfzertifikat in den digitalen Impfpass geladen werden können. Dabei wird für jede Impfdosis ein eigener QR-Code erstellt. Abgesehen von Johnson & Johnson braucht es bei allen bisher in Deutschland zugelassenen Impfstoffen jedoch zwei Dosen, um den vollen Impfschutz zu erhalten. Das Problem an dieser Vorgehensweise ist, wie sich nun herausstellt, dass Genesene, die nur eine Impfdosis von einem dieser Impfstoffe bekommen haben, nicht in der Lage sind, zwei QR-Codes zu erhalten. Die Apotheken bescheinigen lediglich eine Impfung, wie auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg e. V. in einer Pressemitteilung bestätigt. Wird dieser eine QR-Code eingescannt, zeigt die App dann einen unvollständigen Impfschutz an. Schließlich geht das System davon aus, dass zum vollständigen Impfschutz zwei Dosen benötigt werden.

Haben Genesene, die nur einmal geimpft sind, nun also wieder das Nachsehen? Immerhin mussten sie auch bisher neben ihrem Impfpass ein positives PCR-Testergebnis bei sich tragen, um die Immunisierung nachzuweisen. Zumindest in der Corona-Warn-App ist es bereits möglich, Testergebnisse hinzuzufügen. So könnten die betroffenen Nutzer wenigstens ein positives Testergebnis hochladen, um ihre Immunisierung in Kombination mit der einmaligen Impfung nachzuweisen. Allerdings ist die Lösung wenig praktikabel. Schließlich soll der Impfstatus bequem über einmaliges Scannen des individuellen QR-Codes mit einer Prüf-App überprüft werden können. Für Genesene würde dies also wieder viel Erklärungsaufwand bedeuten, wenn Sie verreisen oder ins Restaurant möchten. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, sich über den gelben Impfausweis als geimpft auszuweisen. In diesem Fall stellt sich jedoch die Frage nach der Sinnhaftigkeit der digitalen Lösung, wenn etliche Menschen diese nicht wie angedacht nutzen können.

Was sagen die Behörden?

Eine Anfrage unserer Zeitung an die Pressestelle des Robert Koch-Instituts, das federführend für die Entwicklung der Apps zuständig ist, wurde mit der Bitte beantwortet, uns an das Bundesgesundheitsministerium zu wenden. Von dort aus erhielten wir von einem Pressesprecher zumindest die Bestätigung, dass sich das Problem in Abklärung befände und nach einer kurzfristigen Lösung gesucht werde. Dies bestätigte uns auch eine Mitarbeiterin der Servicehotline der Corona-Warn-App. Für die betroffenen Verbraucher heißt das, sie müssen sich noch in Geduld üben und gegebenenfalls weiterhin den gelben Impfpass mit sich führen.

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