Seit 2020 können Schweizer Einkaufstouristen ihre Mehrwertsteuer erst ab einem Einkauf von über 50 Euro zurückverlangen. Jetzt gilt es, die Digitalisierung der Steuererstattung per App zügig umzusetzen (Symbolbild). Foto: Webandi/Pixabay

Eine Erhöhung der Bagatellgrenze bei Ausfuhrscheinen im Einkaufstourismus ist wohl vom Tisch. Das geht aus einem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums hervor.

Dringend erwartet, mehrfach verschoben und zuletzt für Dezember vorgesehen: Die Rede ist von der Testphase für den digitalen Ausfuhrschein und die Einführung einer App für die Mehrwertsteuerrückerstattung im Einkaufstourismus.

 

Wie nun aus einer Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, könnte die digitale Bearbeitung schon bald eingeführt werden, ohne dass die Bagatellgrenze verändert wird. „Dem Vernehmen nach soll die Bagatellgrenze nicht erhöht werden. Nach den uns vorliegenden Informationen soll die Bestandsregelung nicht verändert werden“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Landtags- und Bundestagsabgeordneten der Grünen.

Appell an den Bund

In dem Schreiben begrüßen die Grünen-Abgeordneten der Grenzregion die baldige Einführung einer digitalen Lösung für Ausfuhrscheine. Darüber hinaus appellieren sie an den Bund, im Sinne der Grenzregion nicht mit der Bagatellgrenze zu experimentieren. Seit dem Jahr 2020 liegt die Bagatellgrenze für die Rückerstattung bei 50 Euro.

Unterhalb dieses Betrags ist eine Rückforderung der Steuer für Einkaufstouristen nicht möglich. So sollen insbesondere die Zollbehörden, die mit der Abwicklung der Mehrwertsteuerrückerstattung betraut sind, entlastet werden.

Sorge vor Erhöhung

Bereits im November hatten sich die Landkreise entlang der deutsch-schweizerischen Grenze an den Bund gewandt. Sie befürchteten, dass mit der Einführung der digitalen Bearbeitung der Ausfuhrscheine für die Rückerstattung der Umsatzsteuer auch die Bagatellgrenze wesentlich erhöht werden könnte, heißt es in dem Schreiben.

Kommunen äußern Kritik

Die Vorstöße des Bundesrechnungshofs sowie von Haushaltspolitikern im Deutschen Bundestag, die Wertgrenze auf 175 Euro anzuheben, um mehr Steuereinnahmen zu generieren, sorgten hierzulande für scharfe Kritik.

Wirtschaftsverbände, Kammern und Kommunen sowie der Einzelhandel wandten sich gegen das Vorhaben und warnten vor Umsatzeinbrüchen im Einzelhandel und weiteren Dienstleistungsbereichen. Ein Argument: Ein Rückgang des Einkaufstourismus führe zu weniger Lohn- und Einkommenssteuern sowie drastisch sinkenden Gewerbesteuereinnahmen.

Gewarnt wurde vor gravierenden Folgen für die Einkaufsstädte in der gesamten Grenzregion. So sprach auch die Chefin der IHK-Hochrhein-Bodensee, Katrin Klodt-Bußmann, von „schwerwiegenden wirtschaftlichen Konsequenzen“.

Testphase im ersten Quartal

Die Testphase für die „eAKZ-App“, was für „elektronischer Ausfuhrkassenzettel“ steht, soll nun im Laufe des ersten Quartals starten, wie Anja Bendel, Sprecherin des Hauptzollamts Lörrach, im Gespräch mit unserer Zeitung erklärte.

Kunden, die in der Europäischen Union einkaufen, aber in einem Drittstaat leben, müssen sich nach dem Herunterladen der App lediglich registrieren. Anschließend können sie an der Kasse des Geschäfts, das ebenfalls für die Teilnahme am eAKZ-Verfahren angemeldet sein muss, auf ihrem Mobiltelefon einen Code aufrufen, der vom Geschäft gescannt wird. Automatisch lädt das System dann den Kassenbon in elektronischer Form in der App des Kunden hoch.

Tracking-Funktion

Vor der Ausfuhr müssen die App-Nutzer dann eine Tracking-Funktion freischalten, sodass die App den Grenzübertritt automatisch registriert. Demnach müssen die Einkaufstouristen keinen Halt mehr an der Grenze einlegen. Lediglich bei der ersten Nutzung müsse das Verfahren vor Ort von einer Zolldienststelle bestätigt werden, wie es heißt.

Zudem steht fest, dass der Probebetrieb zunächst eingeschränkt und nur an bestimmten Zollstellen erfolgen wird, so Bendel. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte – nach jahrelanger Blockade – am 26. Januar 2022 die Mittel für das Projekt eines digitalen Ausfuhrscheins freigegeben.

Die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern der Region und der Einzelhandelsverband begrüßten damals einstimmig diese Entwicklung.

Bürokratie-Monster

„Mit zuletzt (vor Corona) bis zu 16 Millionen Ausfuhrvorgängen erwies sich das papiergestützte Verfahren der Umsatzsteuerrückerstattung als wahres Bürokratie-Monster“, ließ sich der damalige Hauptgeschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee, Claudius Marx, zitieren. Und die Mitarbeiter des Zollamts Lörrach drückten allein im Jahr 2024 insgesamt 2,8 Millionen Mal ihren Stempel auf die grünen Ausfuhrzettel.