Ohne den Entsperr-Code des Smartphones, die Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts oder die PIN zum Online-Banking zu kennen, wird es für die Hinterbliebenen kompliziert, sich um die digitalen Hinterlassenschaften eines verstorbenen Angehörigen zu kümmern. Foto: kebox - stock.adobe.com

Ohne soziale Netzwerke, E-Mail- oder Cloud-Dienste kommt kaum noch jemand aus. Doch nach dem Tod wird es für die Hinterbliebenen oft kompliziert, an die digitalen Daten zu kommen. Wie regelt man den digitalen Nachlass?

Stuttgart - Soziale Netzwerke, E-Mail- oder Cloud-Dienste: Kaum jemand kommt noch ohne Online-Accounts aus. Doch was mit den dort hinterlegten digitalen Daten nach dem Tod passiert, ist oftmals nicht oder nur unzureichend geregelt. Ohne den Entsperr-Code des Smartphones, die Zugangsdaten zu Social-Media-Accounts oder die PIN zum Online-Banking zu kennen, wird es für die Hinterbliebenen kompliziert, sich um die digitalen Hinterlassenschaften zu kümmern – sei es, um Verträge zu beenden oder auch die letzten Urlaubsfotos aus den Timelines von Facebook und Co. zu entfernen.

 

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Immerhin 40 Prozent der Internetnutzerinnen hierzulande kümmern sich einer Bitkom-Umfrage zufolge um ihr digitales Erbe. Demnach hat ein Viertel (24 Prozent) den eigenen digitalen Nachlass zumindest teilweise geregelt. Weitere 16 Prozent haben dies sogar vollständig erledigt. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder sagt: „Es geht um zwei Dinge: Angehörigen emotionale Belastung und die komplizierte Suche nach Nutzernamen und Passwörtern zu ersparen. Und darum, dass kostenpflichtig Dienste und Abos im Netz schnell und unkompliziert gekündigt werden können.“ Wie kann man sein digitales Erbe regeln? Die wichtigsten Tipps.

Was bedeutet digitaler Nachlass?

„E-Mails, soziale Netzwerke, Shopping-Plattformen, Bezahldienste, Versicherungen, Banking, Streamingdienste und vieles mehr: Wer das Internet nutzt, verfügt heute in der Regel über eine Vielzahl an Accounts“, erklärt Bitkom-Geschäftsführer Rohleder. Mit jedem neuen Profil wachse die gespeicherte Datenmenge: Auf den Portalen sind Kontaktdaten, Fotos, Videos, Online-Bezahlkonten, Posts, E-Mails und vieles mehr hinterlegt. All das gehört zum digitalen Nachlass, auch digitales Erbe genannt. „Auch bei längerer Inaktivität werden die meisten Konten nicht automatisch gelöscht“, sagt Nicole Nebelung, Digitalexpertin bei der Ergo Versicherung.

Was ist der erste Schritt?

Zunächst einmal muss man sich einen Überblick verschaffen, welche Online-Konten man überhaupt hat. „Um die Übersicht nicht zu verlieren, empfiehlt es sich, eine Liste mit allen aktiven Konten inklusive Zugangsdaten und Passwörtern zu erstellen und diese immer auf dem aktuellen Stand zu halten“, so Ergo-Digitalexpertin Nebelung. Diese Liste können Nutzer auf einem verschlüsselten USB-Stick speichern oder einen Ausdruck gemeinsam mit dem Testament an einem sicheren Ort aufbewahren. Anmeldedaten lassen sich auch gut in einem Passwortmanager sichern. Accounts, die man nicht mehr nutzt, sollte man regelmäßig löschen, so die Expertin.

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Welche Regelungen sind sinnvoll?

Der größte Teil derjenigen, die ihr digitales Erbe schon ganz oder zumindest teilweise geregelt haben, hat eine Vertrauensperson benannt, die sich um den digitalen Nachlass und die Online-Accounts kümmern soll. Der Bitkom-Umfrage zufolge haben 58 Prozent der Nutzer bei Online-Diensten oder in sozialen Netzwerken konkrete Nachlasskontakte benannt. „Es empfiehlt sich überall dort, wo es möglich ist, bereits zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu benennen“, sagt Bitkom-Geschäftsführer Rohleder. „Bei einigen Diensten ist das unkompliziert über die Einstellungen zur Privatsphäre möglich.“

Ist eine Regelung über das Testament gut?

Wie beim materiellen Erbe wie Haus, Schmuck und Co. können Erblasser das digitale Erbe in ihrem Testament regeln. Hier können sie im Einzelnen festlegen, was mit welchen Accounts und Daten passieren soll – und sie können auch bestimmen, dass bestimmte Geräte oder Datenträger vernichtet werden sollen. Der Nachteil: Zwischen Tod und Testamentseröffnung vergeht oft viel Zeit. Falls es Streit zwischen den Erben gibt, kann es sich mitunter jahrelang hinziehen.

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Welche Vorteile bietet eine Vorsorgevollmacht?

Die Alternative zur testamentarischen Regelung des digitalen Erbes ist es, mithilfe einer Vorsorgevollmacht einen Verwalter für das digitale Erbe zu bestimmen. Laut Rechtsexperten können Erblasser in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson beauftragen, den digitalen Nachlass in ihrem Sinne zu regeln. Eine Vorsorgevollmacht muss mit Datum und Unterschrift versehen sein, eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig. Sie bietet der benannten Vertrauensperson die Möglichkeit, bereits auf Accounts wie etwa das E-Mail-Postfach oder das Online-Banking zugreifen zu können, wenn der Vollmachtgeber noch am Leben, aber etwa aufgrund einer schweren Krankheit handlungsunfähig ist. Die Vollmacht ist allerdings nur zusammen mit der Liste aller Online-Accounts und Passwörter von Nutzen.

Wem gehören die Daten ohne Regelung?

Ist das digitale Erbe nicht geregelt, stellt das Hinterbliebene vor eine große Herausforderung. „Das kann eine aufwendige Recherche sein. Sich um den digitalen Nachlass zu kümmern entlastet daher vor allem die Angehörigen“, so Ergo-Digitalexpertin Nebelung. Zumal der digitale Nachlass nur unzureichend gesetzlich geregelt ist, weshalb Streitereien darüber in den vergangenen Jahren regelmäßig vor Gericht gelandet sind.