Kommunales: Entwicklungsflächen der Gemeinde Dietingen an aktuelle statistische Erhebungen angepasst

Der Dietinger Gemeinderat durfte sich mit dem Flächennutzungsplan 2030 der Verwaltungsgemeinschaft Rottweil auseinandersetzen. Konkret ging es um die Flächenausweisung Wohnen und Gewerbe für den Entwurf.

Dietingen. Bürgermeister Frank Scholz begrüßte Regine Guglielmo (Landschaftsarchitekturbüro Planstatt Senner, Überlingen). Er erläuterte, dass sich die weitere Entwicklung des Flächennutzungsplans zuletzt erneut verzögert habe, da den Planern noch nicht alle notwendigen Daten und Informationen aus allen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft und vom statistischen Landesamt vorgelegen seien. Zwischenzeitliche rechtlichen Änderungen und neue statistische Erhebungen haben in der Folge dazu geführt, grundlegende Eckdaten anzupassen.

Regine Guglielmo erläuterte, dass der vorläufig ausgewiesene Flächenbedarf bei der Wohnentwicklung in der Gemeinde Dietingen um 3,6 Hektar auf 8,4 Hektar Entwicklungsfläche zu reduzieren sei. Das Landschaftsarchitekturbüro hat hierzu Vorschläge erarbeitet, die innerhalb des Gemeinderats zur Beratung gestellt wurden.

So soll das in Dietingen-Ort vorgesehene Wohnbaugebiet von vormals 4,0 auf 3,6 Hektar verkleinert werden. Als weiteres Entwicklungsgebiet soll das Gebiet "Breite" im Flächennutzungsplan beigehalten werden.

Die in Böhringen vorgesehene Entwicklungsfläche im Gebiet "Hummelberg" soll verkleinert werden. Über den tatsächlichen Zuschnitt wird zunächst noch der Ortschaftsrat Böhringen beraten. Auf einen vom Planungsbüro angedachten Lückenschluss zum Wohnbaugebiet "Furtenweg" soll hingegen verzichtet werden. Die in den Flächennutzungsplan aufzunehmende Fläche sollte maximal 1,0 Hektar betragen.

In Irslingen soll die Entwicklungsfläche im Bereich "Stadtweg" verkleinert werden. Gegenüber den bisherigen Planungen soll ein Teilstück östlich des Stadtwegs entfallen.

In Rotenzimmern soll auf die bisher geplante Entwicklung eines Wohngebiets im Bereich "Schelmenwasen" verzichtet werden. Die bauliche Entwicklung innerhalb des Ortsteils konzentriert sich damit weiterhin auf das Wohnbaugebiet "Rohräckerring".

Da das Gebiet "Gansäcker" in Gößlingen Erweiterungsmöglichkeiten bereithält, kann auf zusätzliche Entwicklungsflächen verzichtet werden.

Die Gemeinde verfügt nach den veränderten statistischen Erhebungen über ausreichend Gewerbeflächen, die noch bebaut werden können. Ungeachtet dessen soll an im bisherigen Planentwurf vorgemerkten Entwicklungsflächen im Gewerbegebiet "Hochboll" in Böhringen festgehalten werden.

Das Schuppenbaugebiet im Gewann "Brühl" in Irslingen soll weiterhin die vorgesehene Fläche erhalten. Eine Erweiterung der Schuppenbaugebiete in Dietingen-Ort sowie in Rotenzimmern soll nur dann Einzug in die Flächennutzungsplanung finden, wenn der Bedarf hierfür in den kommenden Monaten nachgewiesen werden könne. Das vormals geplante Schuppenbaugebiet "Jungholz" in Gößlingen und das Schuppenbaugebiet in Rotenzimmern sollen hingegen nicht weiter berücksichtigt werden. Beiden Gebieten werden kaum mehr Chancen auf behördliche Genehmigung eingeräumt.

Der Gemeinderat billigte die abgestimmten Änderungen bei der Ausweisung von Wohnbaugebieten, so dass das Landschaftsarchitekturbüro mit diesen Vorgaben die weiteren Planungsschritte angehen kann. Die gewerblichen Entwicklungsflächen sollen in der bisherigen Form weiterhin Berücksichtigung finden.