Justiz: Urteil pro Frank Scholz

Rottweil/Dietingen (ans). Bürgermeister Frank Scholz musste sich in dieser Woche nicht als Vertreter der Gemeinde Dietingen, sondern als Beklagter gegen einen persönlichen Anspruch vor Gericht behaupten.

Allerdings war die Zivilsache recht schnell vom Landgerichtstisch. Kläger mitsamt Anwalt tauchten nicht auf. Die Richterin machte kurzen Prozess, erließ ein Versäumnisurteil und wies die Klage ab. Von einer krankheitsbedingten Abwesenheit erfuhr die Richterin nicht.

Diese stellte sich erst im Nachhinein heraus. Wie vom Kläger zu erfahren war, habe sein Anwalt am Vormittag des Gerichtstags ein Fax an das Landgericht gesendet, dass er krankheitsbedingt den Termin nicht einhalten könne. Aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit habe das Urteil dennoch Bestand, sagte Thilo Rebmann, Vizepräsident des Landgerichts Rottweil.

Innerhalb von zwei Wochen könne gegen das Urteil Einspruch erhoben und die Verhandlung neu terminiert werden. Werde das Rechtsmittel nicht in Anspruch genommen, sei die Klage endgültig abgewiesen. Scholz’ Anwalt war sich aber sicher: "Wir sehen uns hier wieder."