Um das frühere Mesnerhaus neben der Kapelle in Maria Hochheim kümmert sich der Förderverein "Freundeskreis Maria Hochheim". Foto: kw Foto: Schwarzwälder Bote

Renovierung: Freundeskreis Maria Hochheim setzt sich im Rahmen der Möglichkeiten für marodes Haus ein

Der Verein "Freundeskreis Maria Hochheim" – vorrangig zur Renovierung der früheren Wallfahrtskapelle gegründet – setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten, so ist es in der Satzung verankert, auch für den Erhalt des früheren Mesnerhauses ein.

Dietingen-Irslingen (kw). Man hat sich zum Ziel gesetzt, "die Nachbarschaft zur Kapelle fördernd und verträglich zu gestalten". Beide Vorhaben werden in der Vereinskasse auf getrennten Konten geführt. Während die Sanierung der Kapelle mittlerweile zügig voranschreitet, ist am Mesnerhaus noch nicht allzu viel zu sehen. Doch nun sollen die rechtlichen Grundlagen für eine Sanierung geschaffen werden.

Weil die Diözese der Sanierung des Mesnerhauses durch die katholische Kirchengemeinde Irslingen nicht zugestimmt hat, wurde im vergangenen Jahr eine andere Lösung gefunden. Bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung stellte Vereinsvorsitzender Hans Schlenker damals den mit der Diözese abgestimmten Plan vor.

Die Irslinger Kirchengemeinde erwirbt das Gebäude und schließt mit dem Verein einen Erbbaupachtvertrag ab. Das heißt: Das sanierungsbedürftige Haus wird Eigentum des Vereins "Freundeskreis Maria Hochheim", der als Erbbaunehmer das ehemalige Domizil des "Hauchemer" Mesners wieder herrichten kann. Dafür hofft man auf entsprechende Fördergelder aus unterschiedlichen Töpfen. Der Grund und Boden bleibt weiterhin im Besitz der Kirchengemeinde.

Die katholische Kirchengemeinde hat im vergangenen Jahr zwei Felder verkauft. Mit dem Erlös erwarb man das frühere Mesnerhaus. Dies war bei der Mitgliederversammlung bekannt gegeben worden. Für den Erbbaupachtvertrag sei die Auflassung bereits erfolgt, erzählt Regina Lino Roeßle, stellvertretende Vorsitzende des Irslinger Kirchengemeinderats. Der Vertrag werde nun der Diözese zur Überprüfung vorgelegt. Danach erfolge die Grundbucheintragung.