Rund 40 Brummi- und Traktorfahrer hatten sich am Freitag in Weilstetten, dem Startpunkt der Diesel-Protestfahrt, versammelt. Nun ermittelt die Polizei wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Versammlungsrecht. Foto: Ungureanu

Rund 40 Lastwagen- und Traktorfahrer haben am Freitag mit einer Protestfahrt gegen die aktuell hohen Dieselpreise demonstriert. Das hat nun möglicherweise Konsequenzen.

Zollernalbkreis - Nach dem Protest von Lastwagen- und Traktorfahrern am Freitag im Zollernalbkreis und den damit einhergehenden massiven Verkehrsbehinderungen ermittelt nun die Polizei. Geprüft werde, ob es sich bei der Demofahrt um eine nicht angemeldete Versammlung handele, sagte eine Sprecherin des Reutlinger Präsidiums auf Anfrage unserer Redaktion.

Massive Behinderungen

Die Fahrzeugkolonne hatte sich am Freitag von Weilstetten aus in Bewegung gesetzt. Über die Bundesstraße 27 ging es auf die B 463 in Richtung Empfingen – nahe Haigerloch indes schritt die Polizei ein und lenkte den Tross auf Landesstraßen um. Davor hatte es auf den Bundesstraßen massive Behinderungen gegeben, der Verkehr kam nur im Schneckentempo voran. Die Lastwagen- und Traktorfahrer wollten mit ihrem Zug gegen die ihrer Meinung nach zu hohen Dieselpreise demonstrieren.

Anzeige erstattet

Gegen des Fahrer, der an der Spitze der Kolonne war, hat die Polizei nun Anzeige erstattet – er soll der Leiter der nicht angemeldeten Versammlung sein. Geprüft wird zudem, ob Traktorfahrer illegalerweise auf den Bundesstraßen unterwegs waren. Nach dem Stopp und der anschließenden Umleitung des Zugs hätten, so die Polizei, zwei Teilnehmer die Versammlungsleitung übernommen, mit ihnen sei der weitere Fahrweg abgesprochen worden – über Rangendingen, Grosselfingen, Bisingen und Engstlatt ging es zurück, ehe sich der Aufzug auflöste.

"Aktionen müssen angemeldet sein"

Die Sprecherin der Polizei betont gegenüber unserer Redaktion: Menschen dürften selbstverständlich demonstrieren, auch mit Fahrzeugen. Allerdings müssten sie ihre Aktionen wie im Versammlungsgesetz vorgesehen bei der zuständigen Versammlungsbehörde anmelden. "Dann können sich alle darauf einstellen, die Polizei kann verkehrslenkende Maßnahmen treffen, dann sind auch keine Kontrollen oder ähnliches erforderlich – und niemand muss wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung angezeigt werden."