Auch der Stuttgarter Bosch-Konzern ist in die Dieselaffäre bei Volkswagen involviert. Foto: dpa

Der Autozulieferer einigt sich mit Sammelklägern. Dies sei aber weder das Eingeständnis einer Schuld noch die Anerkennung der Vorwürfe, erklärt das Stuttgarter Unternehmen. Mit der Vereinbarung seien die wichtigsten zivilrechtlichen Streitigkeiten vom Tisch.

Stuttgart - Der Stuttgarter Autozulieferer Robert Bosch GmbHhat sich mit Sammelklägern in den USA auf einen Vergleich geeinigt. Danach zahlt das Unternehmen insgesamt 327,5 Millionen Dollar (304 Millionen Euro) an die Kläger. Bei diesen handelt es sich um Kunden, die Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi und Porsche gekauft hatten, sowie um Gebrauchtwagenhändler. Bosch wird von den Klägern vorgeworfen, Volkswagen durch die Lieferung von Steuerungen beim Einbau von Software zur Manipulation von Abgaswerten geholfen zu haben. Der Konzern hatte stets betont, sich nicht an derartigen Manipulationen beteiligt zu haben, sondern lediglich Lieferant für den VW-Konzern gewesen zu sein.

 

Unternehmen will sich auf Wandel konzentrieren

Der Abschluss der Vereinbarung sei weder eine Einräumung der gegen Bosch erhobenen Vorwürfe noch eine Anerkennung irgendeiner Schuld, sagte ein Sprecher des Unternehmens. Dieses wolle vielmehr lange dauernde juristische Auseinandersetzungen vermeiden. In einem Papier räumen auch die Kläger ein, ein Gerichtsverfahren sei auch für sie mit Risiken verbunden. Die Höhe der vereinbarten Zahlungen sei Verhandlungssache gewesen, sagte der Bosch-Sprecher. Das Unternehmen strebt mit der Vereinbarung auch deshalb ein Ende der Auseinandersetzungen an, weil es nach den Worten von Volkmar Denner, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH, „inmitten des größten Transformationsprozesses in der Unternehmensgeschichte“ stehe. Auf diesen Wandel wolle der Konzern seine Ressourcen konzentrieren, erklärte Denner. Wichtige Punkte dabei sind etwa die Entwicklung der Elektromobilität oder des autonomen Fahrens.

Mit der Vergleichsvereinbarung sei der überwiegende Teil der Zivilklagen gegen Bosch in den USA abgeschlossen, sagte der Sprecher. Bei den Autos, um die es dabei ging, handelt es sich um Dieselfahrzeuge der Marken Volkswagen und Audi mit Zweilitermotoren aus den Modelljahren 2009 bis 2015 sowie um Dieselfahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi und Porsche mit Dreilitermotoren aus den Modelljahren 2009 bis 2016.

Hohe Rücklagen für Risiken

Der Vergleich mit dem Pool der Kläger muss noch von US-Richter Charles Breyer genehmigt werden. Dieser leitet das Verfahren, in dem die Zivilklagen zusammengefasst sind. In einer auf den 14. Februar terminierten Anhörung wird das Gericht prüfen, ob es die Vereinbarung vorläufig genehmigt. Eine endgültige Entscheidung könnte Anfang Mai fallen. Erst dann würden die Gelder auch ausgezahlt. Möglich sei, dass es auch noch einige weitere Zivilklagen gebe, sagte der Bosch-Sprecher. Ansprüche gegen den Konzern würden in den USA, aber auch in anderen Ländern gestellt. In Deutschland gebe es bisher keine Klagen. Neben dem Abschluss der Zivilklagen werden noch strafrechtliche Vorwürfe gegen Bosch wegen eines möglichen Verstoßes gegen US-Gesetze verfolgt. Zu deren Aufklärung, aber auch bei den restlichen Zivilklagen arbeite das Unternehmen eng mit den Ermittlungsbehörden in Deutschland und anderen Ländern zusammen, sagte der Sprecher. Bosch hat insgesamt 750 Millionen Euro für mögliche rechtliche Risiken zurückgelegt. Dabei handle es sich aber nicht nur um Rücklagen wegen möglicher Zahlungen im Rahmen der VW-Affäre. Risiken gebe es auch bei Kartellstreitigkeiten, sagte der Konzernsprecher.

Strafrechtliche Ermittlungen gehen weiter

Strafrechtliche Ermittlungen gegen Bosch laufen in den USA, aber auch in Stuttgart. Im Zusammenhang mit einer möglichen Verstrickung in die Dieselaffäre von VW werde gegen unbekannte Mitarbeiter „der Robert Bosch GmbH und ihrer Tochtergesellschaften“ ermittelt, sagte ein Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Geprüft werde auch, ob wegen eines Anfangsverdachts gegen Bosch-Chef Denner ermittelt werde. Diesem seien in einer Anzeige Betrug, Beihilfe zum Betrug und Umweltverschmutzung vorgeworfen worden. Bei den Ermittlungen arbeite die Stuttgarter Behörde eng mit der Staatsanwaltschaft in Braunschweig zusammen, die im Zuge der VW-Abgasaffäre tätig ist. Ein direkter Austausch mit Behörden in den Vereinigten Staaten sei noch nicht notwendig geworden. Ein Ende der Ermittlungen sei noch nicht abzusehen, hieß es bei der Stuttgarter Behörde. Dies gelte sowohl für das Verfahren gegen die Bosch-Mitarbeiter als auch für die Prüfung eines Anfangsverdachts gegen Denner.