Viele Corona-Regeln für den Sport und nur wenig Durchblick bei den meisten: Wir haben die häufigsten Fragen im Bezug auf den Hallensport zusammengefasst.
Aktuelle Informationen zur Corona-Lage in unserem Newsblog
Am 12. Januar wurde die Corona-Verordnung Sport noch einmal angepasst. Die Landesregierung hat beschlossen, die bisherigen Maßnahmen bis mindestens zum 1. Februar 2022 zu verlängern.
Das bedeutet, dass Hallensport unter den Bedingungen eines Hygienekonzepts weiter möglich ist. In geschlossenen Räumen wie einer Sporthalle gelten generell 2G Plus und eine Maskenpflicht..
Für wen gelten Ausnahmen bei 2G Plus?
Ausnahmen gelten für Genesene Geimpfte, die ihre Boosterimpfung erhalten haben sowie für vollständig geimpfte Personen, deren vollständige Immunisierung maximal drei Monate zurückliegt oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung. Weitere Ausnahmen gelten für Kinder und Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der Stiko gibt. Also beispielsweise vollständig geimpfte Jugendliche und Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel.
Welche Vorgaben gibt es beim Training?
Das Hygienekonzept muss in der Halle eingehalten werden. Kabinen können unter Einhaltung der Abstandsempfehlung genutzt werden. Trainingsmaterialien müssen regelmäßig desinfiziert werden.
Welche Regeln gelten für Kinder?
Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht beziehungsweise dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Schüler unter 18 müssen keinen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, da sie ja in der Schule getestet werden. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus' hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen.
Gibt es eine Maskenpflicht beim Sport?
Für Erwachsene wie Kinder gibt es keine Maskenpflicht und keine Abstandsregelung bei der Sportausübung. Abseits des Sportbetriebs besteht in Innenräumen Maskenpflicht. Personen ab 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Es wird empfohlen, abseits des Sportbetriebs einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
Dürfen Eltern ihre Kinder in die Halle begleiten?
Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet. Für Eltern, die beim Training zuschauen möchten, gilt 2G Plus.