Die Kinzigtäler Bürgermeister setzen bei der Mobilität auf Zurückhaltung: Statt Luxusfahrzeugen kommen günstigere Modelle oder Privatautos zum Einsatz.
Haslachs Bürgermeister Armin Hansmann macht künftig Abstriche beim Dienstwagen. Hansmann hatte zunächst den bisherigen Dienstwagen seines Vorgängers übernommen. Philipp Saar nutzte einen BMW X5. Hansmann beabsichtigt aber, nach Anlauf des Leasing-Vertrags im Januar nächstes Jahres einen Ford Kuga als Dienstwagen einzusetzen.
Wie aus der Sitzungsvorlage für den Gemeinderat hervorgeht, gilt in Haslach seit 2005 der Ratsbeschluss, dass dem Bürgermeister ein Dienstwagen zusteht und er diesen auch privat nutzen darf. Im Zug des Wechsels im Bürgermeisteramt zum 1. Juni habe die Rechtsaufsichtsbehörde angeregt, den damaligen Beschluss zu erneuern. Für diese Entscheidung gab es bereits im Vorfeld Lob aus dem Gemeinderat. Die Umstellung bedeute eine deutliche Kostenersparnis. „Ein bisschen Demut und Zurückhaltung, das ist ein gutes Signal“, sagte Bürgermeister-Stellvertreter Joachim Prinzbach.
Der Verzicht auf den Dienstwagen ist ein bewusstes Statement
Der neue Wagen kostet die Gemeinde – und damit die Steuerzahler – rund 550 Euro pro Monat. „Ein Komplettpaket inklusive Wartung“, betont Hansmann gegenüber unserer Redaktion. So billigte der Rat den Vorschlag und setzte damit auch den Maßstab für Dienstfahrzeuge ein Regalfach tiefer: Ab Januar 2026 gilt laut Hansmann „gehobene Mittelklasse“ statt „Luxusklasse“.
Braucht ein Bürgermeister überhaupt ein Dienstauto? Die Lokalpolitiker im Kinzigtal beantworten diese Frage unterschiedlich. Hausachs Bürgermeister Wolfgang Hermann ist neben seinem Haslacher Kollegen der einzige Rathauschef der befragten Städte und Gemeinden, der einen Dienstwagen nutzt. Bereits seine Vorgänger verfügten über ein städtisches Fahrzeug. Derzeit fährt Hermann einen elektrischen BMW iX1. Laut Hauptamtsleiterin Viktoria Malek liegt die monatliche Leasingrate bei knapp 650 Euro, zuzüglich Versicherungs- und Werkstattkosten. Bei der Fahrzeugwahl achte man auf Wirtschaftlichkeit und – wenn möglich – auf Angebote örtlicher Anbieter. Privatfahrten sind erlaubt, müssen aber korrekt abgerechnet werden.
Viele Bürgermeister nutzen ihr Privatfahrzeug
Die Bürgermeister in Wolfach, Steinach, Gutach, Hornberg, Fischerbach, Oberwolfach, Mühlenbach und Hofstetten haben kein eigenes Dienstfahrzeug. Sie setzen allesamt ihre Privatautos in den Dienst ihrer Gemeinde. Die dienstlichen Fahrten werden gemäß dem Landesreisekosten-Gesetz mit der Gemeindekasse abgerechnet.
Ein eigenes Dienstfahrzeug wäre angesichts der Größe der Gemeinde schlicht nicht nachvollziehbar, antwortete Mühlenbachs Bürgermeisterin Helga Wössner auf Nachfrage unserer Redaktion.
Auch ihr Wolfacher Amtskollege Thomas Geppert bleibt bei seinem privaten Auto. „Ich fühle mich damit wohl“, erklärt er im Gespräch mit unserer Redaktion. Zwar sehe er, dass etliche Bürgermeister das Angebot eines Dienstwagens annehmen, für ihn sei das jedoch keine Option. Auch wenn der Job als Bürgermeister viele dienstliche Fahrten mit sich bringe, stehe das Auto meistens vor dem privaten Wohnsitz. Er habe bei seiner Entscheidung gegen einen Dienstwagen auch die „Wirkung auf die Bürgerschaft“ im Blick, verdeutlicht Geppert.
Hofstettens Bürgermeister Martin Aßmuth geht noch einen Schritt weiter: Er verzichtet darauf, dienstliche Fahrten abzurechnen. Den Betrag, den er der Gemeindekasse damit seit seinem Amtsantritt spart, schätzt er auf eine vierstellige Summe im mittleren Bereich. „Ich fahre einen gebrauchten Dacia Jogger und bin der Meinung, dass es für mich als Bürgermeister keiner Luxusklasse bedarf“, so Aßmuth.
Das Dienstwagen-Privileg
Bürgermeister haben im Beamtenrecht eine Sonderstellung. Anders als andere Beamte dürfen sie ihren Dienstwagen auch privat fahren. Der Hintergrund: Bürgermeister repräsentieren ihre Kommune nicht nur während der regulären Arbeitszeit, sondern auch abends, am Wochenende und bei zahlreichen Veranstaltungen. Da sich dienstliche und private Fahrten dabei kaum eindeutig voneinander trennen lassen, hat der Gesetzgeber das sogenannte Bürgermeister-Privileg geschaffen. Wie weit dieses Recht zur privaten Nutzung eines Dienstwagens reicht, bestimmen jedoch die Gemeinden selbst.