In Wachendorf wurden mehrere Dinge entwendet. Nun steht ein Mann vor Gericht. Er möchte sich nun aber bessern. Dabei spielt sein Kind eine entscheidende Rolle.
Ein unscheinbarer Mann Ende 20 wird mit Handschellen und Fußketten von zwei Justiz-Beamten in den Saal geführt. Auch einige Zuschauer haben den Weg ins Amtsgericht nach Rottenburg gefunden.
Dem 29-Jährigen wird mehrfacher Diebstahl, darunter schwerer Diebstahl, in einer Serie vom 7. September 2023 bis 12. September 2023 vorgeworfen. Insgesamt sprach der Staatsanwalt von 44 Fällen einfachen Diebstahls und fünf schweren Diebstahlsfällen. In den meisten der Straftaten habe der Angeklagte sich unerlaubten Zugriff auf nicht-abgeschlossene Fahrzeuge verschafft und dort Rucksäcke, Handys, Geldbeutel und weitere Wertgegenstände geklaut. In fast allen Fällen verwendete der Angeklagte die Kredit- oder Bankkarte der Geschädigten, um sich an Zigaretten-Automaten oder gar Bankautomaten zu bedienen. Insgesamt ergatterte der 29-Jährige Beute im Wert von insgesamt 1880 Euro.
Umfassendes Geständnis zu Beginn der Verhandlung
Zu einer langen Verhandlung mit vielen Zeugen und Geschädigten kam es allerdings nicht. Direkt zu Beginn der Verhandlung räumte der Angeklagte durch seinen Verteidiger ein vollumfängliches Geständnis ein. Diese Diebesserie ist hierbei nur ein Teil einer größeren Serie, wurde im Gerichtssaal aufgeklärt. Der Angeklagte wurde teils schon vom Gericht in Tübingen verurteilt.
Das würde man bei seinem Lebenslauf zunächst nicht vermuten. Der in Algerien aufgewachsene Mann absolvierte sein Abitur und legte sein Diplom für Psychologie und Sportwissenschaften erfolgreich ab und wollte dann Lehrer werden. Allerdings fand er keinen Job und rutschte so in eine Depression und Sucht. Um diese Sucht für sich und seine damalige Lebensgefährtin zu finanzieren, fing der Angeklagte mit dem Klauen an.
Und dann bekam das Paar ein Kind. Allerdings sitzt der Angeklagte seither im Gefängnis, wegen anderen Diebesdelikten. Im Gerichtssaal macht der Angeklagte mehrfach deutlich, dass ihm das Kind wichtig sei und er nach seiner Strafe für sein Kind da sein wolle. Derzeit lebt das Kind bei der Großmutter, da die damalige Lebenspartnerin, mit der er nicht mehr zusammen ist, seither verschwunden ist.
Angeklagter möchte mit seiner Tochter leben
Seit seiner Haft ist der 29-Jährige in regelmäßigem Austausch mit einer Sucht- und Drogenberatung. „Ich habe im Gefängnis die Ergebnisse gelernt. Ich habe viel gelernt in Haft und ich habe mich verändert. Ich habe vor, mit meiner Tochter zu leben“, sagt der Angeklagte vor dem Amtsgericht. Er habe gelernt, dass er ein anständiges Leben führen und arbeiten müsse. „Ich habe viele Fehler gemacht. Ich bitte um Verzeihung. Ich wünsche mir, dass ich es nie wieder tue. Bitte, Richterin, behandeln Sie mich mit Gnade und Barmherzigkeit“, sind die letzten Worte des Angeklagten vor dem Urteil.
Das Urteil
Staatsanwalt
Die Staatsanwaltschaft plädiert auf eine Gesamtstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 1880 Euro, was der Diebessumme entspricht. Dabei wurden die Vorstrafen und Verurteilungen anderer Gerichte berücksichtigt. Außerdem findet der Staatsanwalt, dass der Angeklagte sich mit seinem Verhalten auch selbst bestraft hat, da er die ersten Jahre seines Kindes verpasst hat und auch weiter verpassen wird. Trotzdem glaubt er, dass der 29-Jährige sein Leben in den Griff bekommen möchte, um mit seinem Kind gemeinsam eine Familie sein zu können.
Richterin
Die Richterin stimmt dem Vorschlag des Staatsanwalts zu und verhängt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und einen Wertersatz von 1880 Euro. „Die positive Entwicklung nehme ich Ihnen ab, dass Sie aus der Haft gelernt haben“, so die Richterin zum Schluss.