Das Ortsschild von Schömberg an der Straße Richtung Bad Liebenzell wurde gestohlen. Foto: Wolfgang Krokauer

In den vergangenen Tagen haben dreiste Diebe ein Ortsschild von Schömberg gestohlen. Was droht Tätern, wenn sie erwischt werden?

Etliche Verkehrsteilnehmer dürften ihren Augen nicht getraut haben. Seit einigen Tagen ist das Ortsschild von Schömberg auf der Straße in Richtung Bad Liebenzell verschwunden.

 

„Die Ortstafel wurde entwendet“, so Mara Müssle, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, auf Nachfrage unserer Redaktion.

Straßenmeisterei beschafft neue Ortstafel

„Die Straßenmeisterei beschafft und montiert die neue Ortstafel“, teilte Müssle mit. Wann dies der Fall sei, hänge von der Lieferzeit der neuen Ortstafel ab.

Nicht das erste Mal

Es ist nicht das erste Mal, dass in Schömberg eine Ortstafel gestohlen wird. So wurde Ende 2021 ein Ortsschild geklaut – seinerzeit dasjenige in Richtung Langenbrand.

Ende 2021 wurde das Schömberger Ortsschild am Ortsausgang Richtung Langenbrand gestohlen. Foto: Wolfgang Krokauer

In beiden Fällen wurde am Pfosten ein Tempo-50-Schild befestigt. Damit weiß jeder Verkehrsteilnehmer, dass er ortseinwärts höchstens 50 Kilometer pro Stunde fahren darf.

Das Stehlen eines Ortsschildes ist keine Lappalie, sondern eine Straftat. Darauf wies Mara Müssle, Pressesprecherin des Landratsamtes Calw, bei einer anderen Gelegenheit hin, als es ebenfalls um das Klauen eines Ortsschildes ging.

„Entsprechend dem Strafgesetzbuch kann dies als Diebstahl, Sachbeschädigung oder als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr geahndet werden“, teilte Müssle mit.

„Je nach Umstand, den Folgen und wenn der Verursacher ermittelt werden kann, ist eine Geldbuße oder auch eine Freiheitsstrafe möglich“, fügte sie hinzu.

Dürften Verkehrsteilnehmer schneller unterwegs sein, wenn das Tempo-50-Schild am Pfosten des Ortsschildes fehlen würde? Das verneint David Mogler, Wirtschaftsförderer und persönlicher Referent von Calws Oberbürgermeister Florian Kling.

Unsere Redaktion fragte Mogler danach, als im Herbst des vergangenen Jahres das Ortsschild von Ernstmühl gestohlen wurde. Wenn es auf beiden Straßenseiten eine geschlossene Bebauung, Haltestellen, Fußgängerwege oder dergleichen gebe, müsse der Autofahrer davon ausgehen, dass er durch eine geschlossene Ortschaft fahre, gab er zu bedenken.