Zu einer Haftstrafe ohne Bewährung hat die Richterin den Angeklagten verurteilt. Foto: Pixel-Shot - stock.adobe.com

Wegen versuchten Diebstahls mit Waffen stand ein Albstädter vor dem Amtsgericht Hechingen: Er hatte im MediaMarkt in Ebingen und im Rewe-Markt in Truchtelfingen lange Finger gemacht. Das Urteil: ein Jahr und vier Monate Haft – ohne Bewährung.

Zweimal hatte er versucht, im Einkaufsmarkt Waren mitgehen zu lassen und dabei ein Cutter-Messer mit sich geführt – dafür musste sich ein 49-Jähriger aus Albstadt vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten.

 

Die Anklage: versuchter Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung, Körperverletzung und Nötigung.

Schauplatz der ersten Tat war Anfang Dezember 2024 der MediaMarkt in Ebingen; dort soll der Angeklagte versucht haben, ein Tablet im Wert von 899 Euro zu stehlen. Als jedoch der Alarm schrillte, warf er das Gerät wieder hin und ging raschen Schritts zum Ausgang – verfolgt von Mitarbeitern des Marktes. Am Ende der Rolltreppe wurde er von einem Mitarbeiter zu Boden gerissen; ein weiterer hatte ihn zuvor am Arm gepackt. Er verletzte sich am Daumen, als der 49-Jährige sich losriss.

Den Vorfall räumte der Angeklagte ein; indes verlas seine Verteidigerin eine Erklärung, der zufolge der Mitarbeiter sich auf ihn gesetzt und er kaum noch Luft bekommen habe. Der Darstellung der Zeugen entsprach das nicht: Der Mann habe durchaus noch Atem gehabt, sich zu artikulieren, wenngleich in einer Sprache, die sie nicht verstanden hätten. „Der hat bis zum Eintreffen der Polizisten nur geschrien.“ Das tue man aber nicht, wenn einem die Luft ausgehe.

Das Überwachungsvideo ist der schlagende Beweis

An die zweite Tat will sich der Angeklagte zwar nicht mehr erinnern können, doch da es ein Überwachungsvideo gibt, erklärte er sich zu der Aussage bereit, „dass es wohl so gewesen sein muss“. Vier Tage nach der ersten Tat versuchte er, zwei Rosensträuße im Rewe-Markt in Truchtelfingen zu stehlen, wurde aber von zwei Ladendetektiven aufgehalten. Diese versuchten ihn am Verlassen des Ladens zu hindern, bis er irgendwann das Cutter-Messer zückte und zunächst gegen einen der Detektive, dann gegen sich selbst richtete. Daraufhin ließen die beiden von ihm ab, und er verließ den Markt – ohne Rosen.

Für den Angeklagten sprach laut Auffassung der Staatsanwältin, dass er früh ein Geständnis abgelegt und sich bei allen Beteiligten entschuldigt hatte – die Entschuldigung wurde auch, mit einer Einschränkung, angenommen.

Obwohl betrunken, ging er sehr zielgerichtet vor

Gegen ihn spreche hingegen, dass er bei beiden Taten betrunken gewesen und gerade im MediaMarkt sehr zielgerichtet vorgegangen sei. Zudem war es nicht die erste Tat, die er nach diesem Modus Operandi beging: Im Februar 2024 wurde er vom Amtsgericht Stuttgart wegen schweren räuberischen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. „Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen und haben genauso weitergemacht“, sagte die Staatsanwältin.

Die Vorstrafe mochte die Verteidigerin nicht wegdiskutieren, gab aber zu bedenken, dass ihr Mandant sich geständig und reuig gezeigt habe. Zudem sei die Sozialprognose recht günstig: Der Mann habe eine Familie und bemühe sich um Arbeit. „Es muss ihm die Möglichkeit gegeben werden zu zeigen, dass er sich geändert hat.“

Eine Ansicht, welche die Richterin am Ende nicht teilte: Sie verurteilte den 49-Jährigen zu einem Jahr und vier Monaten Haft. Ohne Bewährung. „Die Tatsache, dass sie genau die gleiche Tat wieder begangen haben, zeigt, dass das vorangegangene Urteil Sie nur wenig beeindruckt hat.“