Vier Maultaschen und eine Kündigung Foto: dpa

Kündigungen aus nichtigem Anlass haben in letzter Zeit für Wirbel gesorgt. Wir beantworten Fragen.

Stuttgart - Kündigungen aus nichtigem Anlass haben in letzter Zeit für Wirbel gesorgt. Immer mehr Arbeitnehmer befürchten, dass auch ihr Job auf der Streichliste steht. Allerdings muss ein Arbeitnehmer eine Kündigung nicht in jedem Fall hinnehmen. Wir geben einen Überblick über die Rechtslage.

Mein Arbeitgeber behauptet plötzlich, er sei unzufrieden mit meiner Leistung. Kann er mir so einfach kündigen?

Das Arbeitsrecht schützt den Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen, will aber auch dem Arbeitgeber ermöglichen, gegen besonders unwillige Mitarbeiter vorzugehen. Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit ist, dass der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Viele Arbeitgeber übersehen allerdings, dass sie vor einer verhaltensbedingten Kündigung in der Regel eine Abmahnung geschrieben haben müssen, in der eine mögliche Kündigung bei einem weiteren vergleichbaren Fehlverhalten angedroht wird. Nur bei einem schwerwiegenden Fehlverhalten ist auch eine sofortige Kündigung möglich. Kommt es zum Arbeitsgerichtsprozess, prüfen die Richter außerdem, ob der Verstoß wirklich so schwerwiegend ist, dass er die Kündigung rechtfertigt.

Wie kann es sein, dass Leute schon wegen eines angeblich gestohlenen Brötchens fristlos entlassen werden?

Wenn es um das Eigentum des Unternehmens geht, ist das Arbeitsrecht äußerst streng. Auch wer Gegenstände von geringstem Wert mitgehen lässt, spielt mit seinem Job. Deshalb ist jeder Arbeitnehmer gut beraten, kein Eigentum des Arbeitgebers für sich mitzunehmen. Allerdings hat unter Arbeitsjuristen eine Diskussion eingesetzt, ob diese Strenge von Arbeitgebern nicht verwendet werden kann, um Mitarbeiter aus ganz anderen Gründen loszuwerden.

Muss ein Fehlverhalten bewiesen sein, um eine Kündigung zu rechtfertigen?

Eine fristlose Kündigung wird auch dann für zulässig erachtet, wenn auch nur der Verdacht einer erheblichen Verletzung der Pflichten besteht. Allerdings muss es dann deutliche Belege geben, die den Verdacht erhärten. Eine Vermutung reicht nicht aus.

Mein Chef behauptet, er müsse mir kündigen, weil die Aufträge ausbleiben. Muss ich dann gehen?

Wie viele Arbeitnehmer ein Unternehmen beschäftigt, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Werden Jobs überflüssig, kann er deshalb betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Wenn das Unternehmen einen bestimmten Arbeitsplatz oder eine bestimmte Abteilung für verzichtbar hält, kann es diese Jobs streichen - egal, ob es Verluste macht oder satte Gewinne. Allerdings darf die Firma nicht einfach diejenigen Mitarbeiter feuern, die auf diesen Jobs sitzen. Vielmehr muss sie dabei soziale Aspekte beachten. Wer schon länger bei der Firma ist, unterhaltspflichtige Kinder hat oder schon älter ist, hat dabei Vorteile. Weil bei dieser sogenannten Sozialauswahl sehr oft Fehler gemacht werden, vermeiden viele Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen und bieten den Mitarbeitern Aufhebungsverträge an, bei denen sie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zustimmen und eine vereinbarte Abfindung erhalten.

Was muss ich tun, wenn ich mit einer Kündigung nicht einverstanden bin?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich von einem Experten, zum Beispiel einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, beraten zu lassen. Dieser kann prüfen, ob es Ansatzpunkte gibt, die Kündigung abzuwenden. Hat die Firma bei betriebsbedingten Kündigungen eine ordnungsgemäße Sozialauswahl vorgenommen? Hätte der Arbeitgeber vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung aussprechen müssen? Ist der Betriebsrat angehört worden? Viele Kündigungen erfüllen nicht einmal die formalen Anforderungen. Von entscheidender Bedeutung für den weiteren Fortgang ist es allerdings, dass spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Klage gegen die Kündigung beim Gericht vorliegt. Wer diese Frist versäumt, hat keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, gegen die Kündigung vorzugehen. Keinen Kündigungsschutz haben allerdings Mitarbeiter, die noch keine sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sind, sowie Mitarbeiter in Firmen mit höchstens zehn Beschäftigten.

Muss ich ein Angebot, das Unternehmen gegen Abfindung zu verlassen, annehmen?

Nein. Es handelt sich um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Unternehmen. Allerdings besteht dann grundsätzlich weiter das Risiko einer betriebsbedingten Kündigung, falls zum Beispiel nicht genügend Mitarbeiter unterschreiben oder sich die Lage weiter verschlechtert. Sollte das Unternehmen gar Insolvenz anmelden müssen, haben die Beschäftigten schlechte Karten: Der Insolvenzverwalter hat weitreichende Möglichkeiten, Mitarbeiter mit kurzen Kündigungsfristen zu entlassen. Der Umgang mit einem solchen Angebot sollte also gut überlegt werden. Die brüske Ablehnung kann ebenso falsch sein wie die schnelle Annahme.

Mein Arbeitgeber hat mich unter Druck gesetzt, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Jetzt will ich meine Unterschrift zurückziehen. Wie geht das?

Es geht gar nicht. Deshalb sollten Arbeitnehmer sich unter keinen Umständen zu einer übereilten Unterschrift hinreißen lassen. Jeder Beschäftigte sollte sich ein solches Angebot durch den Kopf gehen lassen, bevor er sich entscheidet. Durch eine vorschnelle Unterschrift gibt er dieses Recht auf.

Was ist davon zu halten, wenn ein Unternehmen eine Turboprämie für diejenigen anbietet, die sich besonders schnell entscheiden zu gehen?

Mitarbeiter, die sich eine Trennung gegen Abfindung vorstellen könnten, sollten sich dann möglichst schnell entscheiden, denn natürlich ist eine Abfindung mit Zusatzprämie besser als ohne dieses zusätzliche Geld. Allerdings sollte eine Entscheidung auf keinen Fall unüberlegt getroffen werden, denn es gilt viele Fragen zu beantworten: Wie sind die Chancen auf einen Job? Könnte ich als älterer Arbeitnehmer mit dem Geld bis zur Rente durchkommen und dabei auch meine finanziellen Verpflichtungen weiter erfüllen? Sind wir auf den Job meines Partners angewiesen, und wie sicher ist dieser? Wird der Finanzbedarf für meine Kinder eher steigen oder sinken? Wie sicher ist mein Job, wenn ich bei meiner Firma bleibe? Was bleibt nach der Besteuerung von dem Geld übrig? Alle diese Fragen sollten gut überlegt werden.

Habe ich Anspruch auf eine Transfergesellschaft oder auf Unterstützung bei der Jobsuche?

Nein, allerdings bieten Unternehmen gerade bei größeren Entlassungen oft an, Mitarbeiter in Transfergesellschaften vorübergehend weiterzubeschäftigen und auf die Jobsuche vorzubereiten.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Bei der Frage, ob eine Abfindung finanziell attraktiv ist, kann ein Steuerberater helfen; für die juristische Beratung ist ein Anwalt eine geeignete Anlaufstelle. Vorher sollte man sich nach den Kosten erkundigen. Da es sich um Weichenstellungen mit weitreichenden Konsequenzen handelt, sollte man aber nicht allein auf die Kosten der Beratung achten.

Die wichtigsten Links zum Thema:

http://www.arbeitsagentur.deServiceseiten der Agentur für Arbeit mit allen Informationen, Broschüren und Anträgen zum Herunterladen. Das Merkblatt für Arbeitslose gibt es zum Download unter: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

http://www.arbeitslosen.infoDatenbank mit Urteilen, Entscheidungen und Formularen zum Herunterladen, außerdem noch ein großes Forum mit Tipps und Meinungen

http://www.imacc.dePortal zur Onlineberechnung von Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld

http://www.bmas.deDas Ministerium für Arbeit und Soziales bietet Informationen für alle, die staatliche Leistungen beanspruchen wollen. Außerdem findet sich auf den Seiten ein Bürgertelefon zu verschiedensten Themenbereichen wie etwa Arbeitsrecht oder Minijobs

http://www.arbeitslosenselbsthilfe.orgHilfe und Tipps von anderen Arbeitslosen

http://www.kursnet.arbeitsagentur.deGute Übersicht über mögliche Weiterbildungsmaßnahmen

http://www.anwaltssuche.dehttp://www.anwalt-suchservice.deWer einen Anwalt sucht, um sich beraten zu lassen, kann mit Hilfe dieser Seiten gezielt nach Arbeitsrechtsanwälten in seiner Nähe suchen.

Auch die Seite der Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet die gezielte Suche nach einem Fachanwalt - unter anderem für Arbeitsrecht:http://www.rak-stuttgart.de/195.html