Der Begriff „Fertighaus“ vermittelt eine gewisse Einfachheit, die sich in der Praxis nicht unbe-dingt bestätigen muss.
Ein Fertighaus hat seinen besonderen Reiz, weil es innerhalb weniger Tage – zumindest äußerlich komplett – auf dem Baugrundstück steht. Weil meist ein Festpreis im Vertrag vereinbart wird, ist der Deal für viele Bauherren perfekt. Was soll da noch passieren? Umso größer das Staunen, wenn es am Ende doch teurer wird.
Schon der Begriff „Fertighaus“ könnte dazu beitragen, dass Kunden meinen, sich weitgehend heraushalten zu können, vermutet Christoph Windscheif vom Bundesverband Deutscher Fertigbau. „Gerade weil ihnen der Bau eines Eigenheims in eigener Regie zu kompliziert wäre, entscheiden sie sich für den Fertigbau aus einer Hand, in der Annahme, dass ihnen alle Probleme abgenommen werden.“ Doch wenn sie eigene Pflichten versäumen, kann es für Bauherren teuer werden.
„Der größte Fehler ist, Kaufvertrag und die Baubeschreibung ohne die Prüfung durch einen Anwalt und einen Bausachverständigen zu unterschreiben“, sagt Peter Burk, Fachbuchautor bei der Verbraucherzentrale. In Baubeschreibungen etwa seien oft Dinge nicht enthalten, die unerlässlich für den Bau sind. Dazu gehören zum Beispiel der Aushub und Abtransport von Erdmaterial und Deponiekosten, die Kosten für Vermessung und Berechnung der Statik, Kosten für die Baugenehmigung, Anschlusskosten oder die Ausgaben für die Baustelleneinrichtung.
Auch Extrawünsche bei der Ausstattung des Hauses gehen ins Geld, wenn im Vertrag nur die Standardausstattung vereinbart wurde. „Das alles müssen die Bauherren dann extra bezahlen, zuzüglich zum vertraglich vereinbarten Preis“, so Burk.
Im Standardvertrag ist üblicherweise lediglich geregelt, was die Firma ab Oberkante Bodenplatte liefert. Es wird von einem freien und ebenen Grundstück ausgegangen. „Hat man ein Hanggrundstück oder sind die Bodenverhältnisse kompliziert, müssen zusätzliche Kosten eingeplant werden“, erklärt Burk.
„Es ist ja nicht so, dass sich die Bauherren nicht im Vertrag und in den Verkaufsgesprächen darüber informieren können“, sagt Christoph Windscheif. „Aber manche tun das eben nicht gründlich.“ Es komme zum Beispiel immer wieder vor, dass Bauherren beim Bauleiter nachfragen, wo denn die Hausanschlüsse für Telefon, Energie und Entwässerung bleiben, obwohl sie sich laut Vertrag selbst darum hätten kümmern müssen.
Zusätzliche Kosten entstehen auch, wenn im Nachhinein Extrawünsche geäußert werden. „Für den Bauherren sind das Kleinigkeiten. Es scheint kein großer Aufwand zu sein, noch schnell eine Wand zu versetzen oder ein paar zusätzliche Steckdosen zu verlegen“, sagt Hirnforscher und Konsumpsychologe Hans-Georg Häusel. Allerdings sei das in industriell vorgefertigten Häusern schwierig und teuer. Es ginge wesentlich günstiger, wenn man gleich am Anfang daran gedacht hätte.
Eine große Verlockung, mehr Geld auszugeben als geplant, ist immer die Bemusterung, also die Auswahl der Materialien für die Innenausstattung. In den Ausstattungszentren der Fertighaushersteller können Kunden nach Lust und Laune ihre Wunschausstattung zusammenstellen. Italienische Fliesen, Marmorplatten in der Küche, die Wasserhähne vom Designer. Nur sind solche Spezialwünsche meist nicht im Vertragsrahmen enthalten. „Hier sollte man sich genau im Vertrag ansehen, was Standard ist und wo zusätzliche Kosten lauern“, rät Peter Burk.
„Richtig teuer wird es, wenn die Bauzeit überschritten wird“, sagt Burk. Hier können sich Bauherren absichern, wenn sie gut planen. „Neben einem Datum, bis zu dem das Haus fertiggestellt sein soll, ist es ratsam, auch eine Preisgarantie zu vereinbaren, die aber nicht an ein fixes Datum gekoppelt ist, sondern bis zur tatsächlichen Fertigstellung gilt“, meint er.
Damit das Bauprojekt möglichst ohne große Konflikte über die Bühne geht, ist es wichtig, alle Details von vornherein möglichst präzise im Bauvertrag festzuschreiben. „Die Bauherren sind dabei ausdrücklich aufgefordert, den Vertrag mitzugestalten, nicht einfach nur den vorgefertigten Text zu unterschreiben“, sagt Christoph Windscheif. „Besonders wichtig ist, dass auf beiden Seiten Klarheit darüber besteht, wer was bezahlen muss.“