Das Landgericht verhandelt die Berufung eines Ehepaars wegen Körperverletzung gegen ihre Kinder. Foto: Dominik Zahorka

Prozessauftakt in der Berufung: Das Landgericht Rottweil beschäftigte sich mit häuslicher Gewalt. So soll eine 42-Jährige zwischen 2015 und 2020 in vier Fällen Körperverletzungen zulasten ihrer Kinder begangen haben. Angeklagt auch der Stiefvater der Kinder.

Das Amtsgericht Rottweil hatte die Angeklagte im Oktober 2023 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung, während die Strafe für ihren Ehemann insgesamt zwei Jahre und neun Monate ohne Bewährung lautete.