Der DGB-Index Gute Arbeit untersucht die Auswirkungen von Corona auf die Beschäftigten und zeigt erhebliche Schwachstellen auf. Der Bundesarbeitsminister denkt schon voraus.
Stuttgart - Ein Teil der Beschäftigten sieht sich in der Coronapandemie vom Arbeitgeber nur unzureichend vor dem Virus abgeschirmt. Und Homeoffice bedeutet für viele sogar eine Mehrbelastung. Dies sind zentrale Erkenntnisse des vom Gewerkschaftsbund (DGB) jährlich erhobenen Index Gute Arbeit. Dafür wurden von Januar bis Juni 6407 abhängig Beschäftigte repräsentativ befragt.
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„Ob das Arbeiten von zu Hause den Beschäftigten die erhoffte Entlastung bringt, hängt maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung ab“, sagt IG-Metall-Vorstandsmitglied Hans-Jürgen Urban. Ohne verbriefte Arbeitsschutzstandards drohten noch mehr Belastungen. Daher müsse der Gesetzgeber „dafür sorgen, dass Homeoffice nicht zur arbeitsschutzfreien Zone wird“, mahnt er.
Der fertige Gesetzentwurf liegt in der Schublade
Fast wie verabredet fordert auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) „dringend einen neuen arbeitsrechtlichen Rahmen für mobiles Arbeiten“. Die aktuelle Homeoffice-Regelung habe damit nichts zu tun, sei aber trotzdem notwendig, um die Coronawelle zu brechen. Nach der Pandemie wolle er allen Beschäftigten, die Homeoffice als Option wollen, den Rücken stärken. „Ich habe den Gesetzentwurf fertig, und ich würde ihn gerne umsetzen.“ Man müsse die Frage der Flexibilität nicht nur aus Sicht von Unternehmen, sondern auch der Beschäftigten stellen. Schon vor einem Jahr war Heil mit einem Entwurf für ein „Mobile-Arbeit-Gesetz“ und einem Anspruch auf 24 Tage Homeoffice im Jahr gescheitert. Ein Überblick über zentrale Resultate des DGB-Index:
Infektionsschutz Während der zweiten und dritten Coronawelle fühlten sich 24 Prozent der Befragten im Betrieb gar nicht oder nur gering geschützt. Drei Viertel sahen sich dagegen in hohem (41 Prozent) oder sehr hohem Maße (36) abgeschirmt. Wem die Möglichkeit der Arbeit von zu Hause aus großteils verwehrt bleibt, sorgt sich eher um sein Wohlergehen.
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Im Berufsgruppenvergleich fühlt sich von den Erziehern, Lehrern und Sozialarbeitern ungefähr jeder Zweite nicht oder zu wenig vor Ansteckung geschützt – in den Sparten Werbung/Marketing, Architektur oder Hochschullehre höchstens jeder Zehnte.
Gefährdungsbeurteilung Ein Gebot der Corona-Arbeitsschutzverordnung ist die Verpflichtung der Arbeitgeber, die sogenannte Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Dem DGB-Index zufolge gab es bei der betrieblichen Umsetzung aber Defizite. Lediglich 42 Prozent der Beschäftigten berichteten, dass für ihren Arbeitsplatz eine solche Beurteilung durchgeführt wurde. Bei 37 Prozent war dies nicht der Fall; alle anderen waren darüber nicht informiert.
Digitale Arbeitsmittel Wie weit neue digitale Arbeitsmittel die Arbeit erleichtern können, hängt auch davon ab, ob die Beschäftigten ausreichend für die neue Technik qualifiziert werden. Ist dies nicht der Fall, kann Digitalisierung zu Überforderung und zusätzlichen Belastungen führen. Von den Befragten, die mit neuer Software oder neuen digitalen Geräten gearbeitet haben, haben 27 Prozent keine angemessene Schulung erhalten – 39 Prozent bewerten die Qualifizierung als angemessen. Für ein Drittel war eine Schulung nicht nötig.
Homeoffice Beschäftigte, die von zu Hause aus arbeiten, erhoffen sich oft mehr Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitszeit und eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Tatsächlich sehen der Umfrage zufolge lediglich 15 Prozent darin eine geringere Arbeitsbelastung. Ein Drittel empfand im Homeoffice sogar eine stärkere Belastung, während 54 Prozent diesbezüglich keinen Unterschied zum betrieblichen Arbeitsplatz erkannten.
Wenn die Wohnung für Homeoffice nicht geeignet ist, nimmt fast jeder Zweite eine Mehrbelastung wahr. Darüber hinaus zeigt sich, dass der Umgang mit digitaler Technik im Homeoffice ein Problem sein kann, zumal wenn es keine angemessene Schulung gab oder die technische Unterstützung fehlte. Auch die Kinderbetreuung erweist sich in der Pandemie als zusätzliche Erschwernis.
Betriebliche Vereinbarungen Betriebliche Vereinbarungen, in denen die Gestaltung des Homeoffice geregelt ist, verringern das Risiko einer Entgrenzung von Arbeit und Privatleben. Im Befragungszeitraum waren sie bei der Hälfte der Beschäftigten (52 Prozent) vorhanden, die ihre Arbeit auch von zu Hause aus erledigten. Die Bedeutung solcher Vereinbarungen zeigt sich etwa bei der Arbeitszeitgestaltung: Gibt es betriebliche Regelungen, dann ist Einfluss der Beschäftigten auf die Gestaltung der Arbeitszeit deutlich stärker ausgeprägt. Ohne betriebliche Vereinbarungen war der Anteil der Befragten mit Wochenendarbeit mehr als doppelt so hoch. Auch der Anteil der Beschäftigten, die für den Arbeitgeber außerhalb der Arbeitszeit erreichbar sein mussten und unbezahlte Arbeit für den Betrieb leisteten, war deutlich höher.
Nutzung von Privatgeräten Der Einsatz von privaten elektronischen Geräten für die Arbeit ist weit verbreitet. Knapp die Hälfte aller Beschäftigten (48 Prozent) nutzte etwa das private Handy, Laptop oder Tablet. 46 Prozent der Privatnutzer berichteten, dass sie wegen der Pandemie ihre privaten Geräte öfter für die Arbeit genutzt haben.
Finanzielle Hilfe vom Arbeitgeber Mehr als die Hälfte der Beschäftigten im Homeoffice nutzte ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung. Unabhängig davon ist eine finanzielle Hilfe des Arbeitgebers, um Kosten wie Strom und Heizung aufzufangen, jedoch die große Ausnahme: 96 Prozent der Befragten erhielten keinen (91) oder nur einen geringen (5) finanziellen Zuschuss.
Verringerung von Büroflächen Corona kommt gerade größeren Unternehmen recht, um infolge des Trends zum Homeoffice Büroflächen zu verkleinern. 38 Prozent der Index-Befragten aus Finanz- und Versicherungsdienstleistungen geben an, dass ihr Betrieb beabsichtigt, an der Stelle zu sparen, weil die Beschäftigten mehr daheim arbeiten. In Großbetrieben aller Branchen mit mehr als 2000 Beschäftigten sind immerhin noch 28 Prozent dieser Ansicht.