Arbeitsminister Hubertus Heil muss sich für Pläne der Ampelkoalitionäre rechtfertigen. Foto: dpa/Jörg Carstensen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verteidigt die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz. Und lüpft ein wenig den Schleier, der über den Verhandlungen der Ampelkoalitionäre liegt.

Berlin - Kurz nach dem Bundestagsbeschluss zur 3-G-Regelung am Arbeitsplatz muss Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die harten Maßnahmen gegen Arbeitnehmer verteidigen. Der nötige Nachweis beim Betreten der Arbeitsstätte, dass man geimpft, genesen oder getestet ist, führe auch dazu, „dass die Arbeitgeber zeitlich befristet einen Anspruch bekommen, dies zu wissen“, sagte er auf der Bundesfrauenkonferenz des Gewerkschaftsbunds (DGB) zur geplanten Auskunftspflicht der Beschäftigten. „Aber es ist ja auch vernünftig, dass man als Arbeitgeber solche Information mal ein paar Tage speichern kann“, damit ein Geimpfter nicht jeden Tag das Zertifikat vorweisen müsse.

„Es geht nicht anders“

Zu denen aber, die keinen der drei Nachweise erbringen wollen, „kann ich nur sagen: Das hat arbeitsrechtliche Konsequenzen – im Zweifelsfall, was die Lohnfortzahlung betrifft oder noch Schlimmeres“, betonte Heil. „Aber es geht nicht anders.“ Deswegen bitte er den DGB um Unterstützung, diese Regelung umzusetzen.

Aus den Verhandlungen der Ampelkoalitionäre wollte der Arbeitsminister keine Details verraten. Doch lüpfte er den Schleier ein wenig – auch mit Blick auf massive Proteste des DGB gegen eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Konkret wehren sich die Gewerkschaften gegen die im Sondierungspapier verabredete „begrenzte Möglichkeit zur Abweichung von den Regelungen des Arbeitszeitgesetzes hinsichtlich der Tageshöchstarbeitszeit, wenn Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen dies vorsehen (Experimentierräume)“. „Ich habe das vier Jahre verschleppt, als die CDU das auch immer wollte“, bekannte Heil. Was ihn nun sorge, sei die Frage, ob die Abweichung unter dem Dach eines Tarifvertrags oder schon einer Betriebsvereinbarung laufen könne. „Ich will nur sagen: Ich kämpfe dafür, dass wir das Thema einhegen – bei der Sache ist noch nicht das letzte Wort gefallen.“ Für ihn sei das Arbeitszeitgesetz in erster Linie ein Gesundheitsschutzgesetz für Beschäftigte.

Gegen höhere Verdienstgrenze bei Minijobs

Vor allem Verdi wendet sich gegen die von der Ampel beabsichtigte Anhebung der Verdienstgrenze bei den Minijobs auf 520 Euro und die Kopplung an die Mindestlohnentwicklung – also gegen eine Ausweitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse. Dies programmiere Altersarmut, wird gewarnt. Ein „blödes Thema“, sagte Heil. „Wenn es nach mir gegangen wäre, hätte es keine Erhöhung gegeben.“ Sein Modell wäre eine Abschaffung der Minijobs über einer Geringfügigkeitsgrenze von etwa 200 Euro gewesen.

Nun tendiere er zum belgischen Modell, zumindest was private Haushaltsdienstleistungen betrifft – auch um viele Frauen aus Minijobs und Schwarzarbeit in haushaltsnahen Dienstleistungen herauszuholen und die häusliche Pflegearbeit zu professionalisieren. Man könnte Haushaltsschecks für Familien ausgeben und die Auszahlung daran binden, dass der Arbeitsauftrag an Agenturen gehen muss, die nur sozialversicherungspflichtig einstellen. „So ein Modell halte ich in einer Koalition von SPD, Grünen und FDP nicht für unmöglich“, sagte Heil.

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