Deutschland wählt – doch wie funktioniert das im Einzelnen? (Symbolfoto) Foto: Uwe Anspach/dpa/Uwe Anspach

Am 23. Februar wählt Deutschland einen neuen Bundestag. Wir erklären, wie die Wahl abläuft. Außerdem gibt es alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht in Deutschland.

Deutschland wählt einen neuen Bundestag. Nach Auflösung der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP kommt es am 23. Februar zu vorgezogenen Neuwahlen. Eigentlich wäre erst im September diesen Jahres gewählt worden.

 

Deutschland ist politisch als parlamentarische und föderale Republik organisiert. Demzufolge erfüllt das Staatsoberhaupt (Bundespräsident) in erster Linie eine repräsentative Rolle und die zentrale Regierungsmacht liegt beim Parlament (dem Bundestag), dem Regierungschef (Bundeskanzler) und seinem Kabinett. Das Parlament ist in der Bundesrepublik Deutschland Vertreter des Volkes.

Doch wie funktioniert das Wahlsystem überhaupt? Was hat sich seit der Wahlrechtsreform 2023 geändert? Warum haben wir zwei Stimmen? Und wer darf überhaupt wählen? Im Folgenden geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen..

Wann wird gewählt?

Mindestens alle vier Jahre wird in der Bundesrepublik Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Wahltag ist immer an einem Sonntag, um möglichst vielen Bürgern die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen.

Nach der letzten Wahl, am 26. September 2021, wäre der turnusmäßig nächste Wahltag eigentlich der 28. September 2025 gewesen. Durch den Bruch der Ampelkoalition im November 2024 und die gescheiterte Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz finden nun allerdings vorgezogene Wahlen am Sonntag, 23. Februar, statt. Die Wahllokale haben an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Warum haben wir zwei Stimmen?

In Deutschland hat jeder wahlberechtigte Bürger zwei Stimmen. Mit der ersten Stimme, die sich links auf dem Wahlzettel befindet, wird eine Kandidat im Wahlkreis gewählt (Direktkandidat). Bis zur Wahlrechtsreform 2023 war es so geregelt, dass der Kandidat, welcher die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis erhielt, automatisch über das Direktmandat in den Bundestag eingezog. 

Durch die Wahlrechtsreform von 2023, die unter anderem die Sitze im Bundestag auf 630 festlegte, hat die Erststimme jedoch an Bedeutung verloren.

Deutlich wichtiger ist nun die Zweitstimme. Mit dieser werden nicht Einzelpersonen, sondern Parteien und deren Landeslisten gewählt. Die Zweitstimme entscheidet letztendlich über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und damit darüber, wie die Sitze im Bundestag auf die Parteien verteilt werden.

Somit ziehen bis zu 299 Kandidaten mit einem Direktmandat in den Bundestag ein, die übrigen Sitze werden gemäß der Zweitstimmen unter den Parteien verteilt, die die Fünf-Prozent-Hürde geknackt oder mindestens drei Direktmandate errungen haben, bis alle 630 Sitze des Bundestags belegt sind.

Neu ist seit 2023, dass Direktmandate, die nicht über den Zweitstimmenanteil der jeweiligen Partei gedeckt sind(Zweitstimmendeckung), nicht in den Bundestag einziehen. So sollen die Überhangs- und Ausgleichsmandate vermieden werden, die Wahl für Wahl zu einem immer größeren Bundestag geführt hatten.

Deutschlandweit gibt es 299 Wahlkreise, allein in Baden-Württemberg immerhin 38.

Wer darf in Deutschland wählen?

Bei der Bundestagswahl dürfen in Deutschland alle deutschen Staatsbürger wählen, die vor der Wahl oder am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, also mindestens 18 sind. Um selbst in den Bundestag gewählt zu werden, ist ebenfalls Voraussetzung, dass man mindestens 18 Jahre alt ist.

Wie wird gewählt?

Wer mindestens 18 Jahre alt und deutscher Staatsbürger ist, erhält automatisch vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser sowie einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) begibt man sich am Wahltag in das dort angegebene Wahllokal und darf in einer der dortigen Wahlkabinen seine zwei Stimmen für den Bundestag abgeben.

Alternativ kann man, wenn man beispielsweise am Wahltag keine Zeit hat, eine Briefwahl beantragen. Dann bekommt man die Wahlunterlagen per Post zugeschickt. Den Wahlbrief muss man dann an das lokale Wahlamt zurückschicken oder dort persönlich vorbeibringen. Da der Zeitplan für die Wahl 2025 allerdings vergleichsweise kurz ist, sollte man Briefwahl möglichst schnell beantragen und rechtzeitig zurückschicken.

Wer wird gewählt?

Zur Bundestagswahl grundsätzlich zugelassen waren 41 Parteien. Da davon allerdings nicht alle die notwendigen formalen Voraussetzungen erfüllen konnten, sind seit einer Entscheidung der Landeswahlausschüsse und des Bundeswahlausschusses noch 29 Parteien zur Wahl zugelassen – zehn davon in der gesamten Bundesrepublik, 19 in einem oder mehreren Bundesländern. In Baden-Württemberg sind insgesamt 16 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen.

Regierung und der Regierungschef werden in Deutschland nicht direkt gewählt. Stattdessen gilt nach der Bundestagswahl, dass die Parteien sich in Koalitionsgesprächen auf eine möglichst stabile Regierung einigen. Die Regierungskoalition wählt dann den Bundeskanzler und verteilt die Ministerien unter sich.

Was bedeutet die Fünf-Prozent-Hürde?

Sitze im Bundestag gehen an alle Parteien, die deutschlandweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben. Die Fünf-Prozent-Hürde wurde nach den Erfahrungen der Weimarer Republik als Sperrklausel im deutschen Wahlrecht festgelegt, um die Anzahl der Parteien im Bundestag zu begrenzen, stabile Mehrheiten zu fördern und der Zersplitterung der Volksvertretung durch Kleinstparteien entgegenzuwirken.

Ausnahmen von der Sperrklausel betreffen Parteien, die bei der Bundestagswahl in mindestens drei Wahlkreisen Direktmandate über die Erststimmen erhalten. So war es beispielsweise den Linken möglich, 2021 in den Bundestag in voller Fraktionsstärke einzuziehen, obwohl die Partei knapp an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterte.

Ebenfalls von der Fünf-Prozent-Hürde ausgenommen sind Parteien nationaler Minderheiten – etwa die Partei der dänischen Minderheit und friesischen Volksgruppe in Schleswig-Holstein (SSW), die aktuell ebenfalls mit einem Abgeordneten im Bundestag vertreten ist.