Der Bundesrechnungshof kritisiert die nachlässige Führung des größten Staatskonzerns und die Zweckentfremdung knapper Infrastrukturmittel für Kulturprojekte.
Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundesverkehrsministerium vor, seine Rolle als Eigentümervertreter des Bundes bei der Deutschen Bahn AG nicht wahrzunehmen – und zugleich Haushaltsmittel für die Schieneninfrastruktur zweckfremd für Kulturprojekte einzusetzen. Das Ministerium räumt Versäumnisse teils ein, versucht sie aber mit knappen Fristen, Personalmangel und politischen Beschlüssen zu rechtfertigen.
Nach Darstellung der obersten Prüfbehörde missachtet das Ministerium seit Jahren systematisch wichtige Berichtsfristen, obwohl der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages bereits mehrfach per Beschluss das Einhalten der Vorgaben gefordert hat. Konkret geht es um die jährlichen Rechenschaftsberichte zur Beteiligungsführung, die binnen drei Monaten nach Feststellung des Jahresabschlusses vorliegen sollen. Für keines der Berichtsjahre 2020 bis 2023 seien die Berichte zur DB AG und wesentlichen Tochtergesellschaften fristgerecht eingegangen, kritisiert der Rechnungshof in seinem Jahresbericht. Teils lagen die Berichte demnach erst vor, als der Konzern bereits Zahlen des Folgejahres veröffentlicht hatte. Auch für 2024 sei der Bericht noch überfällig.
Gravierende und bezeichnende Versäumnisse
Die Prüfer sehen darin gravierende und bezeichnende Versäumnisse. Denn die Berichte seien zentrale Grundlage der parlamentarischen Kontrolle. Die Bundeshaushaltsordnung verlange daher vom Bundesverkehrsministerium, den Bundesrechnungshof jährlich zeitnah über die eigene Beteiligungsführung zu unterrichten, die wirtschaftliche Lage der DB AG zu bewerten und das eigene Handeln kritisch zu reflektieren. Gerade angesichts der Dauerkrise des Staatskonzerns mit Milliardenverlusten, wachsender Verschuldung, historisch schlechter Pünktlichkeit und Finanzbedarfs in dreistelliger Milliardenhöhe hält die Behörde es für unverantwortlich, dass das Ministerium sein Handeln nicht zeitnah hinterfrage und einer aktiven Beteiligungsführung nicht nachkomme. Zudem werde die Arbeit des Rechnungshofs behindert, weil wesentliche Informationen verspätet und damit in Teilen veraltet eintreffen, was die Beratung von Bundestag und Bundesregierung zur DB-Beteiligung erschwere.
In seiner Stellungnahme bestreitet das Ministerium die geschilderten Fakten nicht und räumt ein, seinen Rechenschaftspflichten in den vergangenen Jahren nicht fristgerecht nachgekommen zu sein. Es verweist jedoch auf knappe gesetzliche Fristen, den hohen Prüfungs- und Abstimmungsaufwand sowie anhaltende Personalengpässe und betont, man habe sich bemüht, die Fristen einzuhalten und künftig durch Priorisierung und organisatorische Maßnahmen besser zu werden.
Strukturelle Mängel in Organisation und Prioritätensetzung
Der Bundesrechnungshof hält dem entgegen, dass die Behörde bereits seit Jahren entsprechende Zusagen mache, ohne sie einzulösen. Die vorgebrachten Argumente deuteten eher auf strukturelle Mängel in Organisation und Prioritätensetzung hin. Die Beteiligungsführung bei der DB AG sei „nicht wirksam aufgestellt“, wenn gesetzliche Pflichten dauerhaft nicht erfüllt werden könnten.
Ein zweiter Fall zeigt nach Ansicht des Rechnungshofs ein ähnliches Muster mangelnder haushaltsrechtlicher Disziplin. Unter dem Titel „Station to Station“ förderte das Bundesverkehrsministerium zwischen 2019 und 2024 insgesamt 18 Konzerte und drei Skulpturen mit 8,1 Millionen Euro – finanziert aus einem Investitionstitel für die Schienenverkehrsinfrastruktur. Ziel war es, Empfangsgebäude von Bahnhöfen künstlerisch aufzuwerten, neue Kundengruppen zu gewinnen und einen Beitrag zur Klima- und Verkehrswende zu leisten.
Vorwurf: zweckwidrig Mittel verwendet
Nach Auffassung des Bundesrechnungshofs haben solche Veranstaltungen jedoch keinen investiven Charakter und verbessern die Qualität der Bundesschienenwege nicht, zumal sieben der Konzerte überhaupt nicht in Bahnhöfen, sondern in Konzerthäusern und Sälen wie der Berliner Philharmonie stattfanden. Das Ministerium habe damit gegen Haushaltsrecht verstoßen und zudem zweckwidrig Mittel verwendet, die ausdrücklich an Konzerte in Bahnhöfen gebunden waren.
Das Ministerium argumentiert, es habe lediglich Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers umgesetzt und lehnt Rückforderungen an die DB Infra-Go AG ab. Gleichzeitig bleibt offen, wie man künftig sicherstellen will, dass gesetzliche Fristen eingehalten und haushaltsrechtliche Standards gewahrt werden. Aus Sicht der Prüfer zeigen beide Fälle, dass das zuständige Ministerium zentrale Steuerungs- und Kontrollaufgaben seiner Eigentümerrolle vernachlässige.