Einsatzkräfte verlangsamten im Bereich der Anschlussstelle Lahr den fließenden Verkehr in Richtung Karlsruhe. Foto: Schabel

Zur glimpflich geendeten Geisterfahrt einer Seniorin am Sonntagabend auf der Autobahn zwischen Appenweier und Offenburg gibt die Polizei nun weitere Details bekannt: Sie spricht von einer „Irrfahrt mit hochkarätigem Gefahrenpotenzial“.

Zur glimpflich geendeten Geisterfahrt einer Seniorin am Sonntagabend auf der Autobahn zwischen Appenweier und Offenburg gibt die Polizei nun weitere Details bekannt: Innerhalb kürzester Zeit hätten annähernd 30 Verkehrsteilnehmer am Sonntagabend die Falschfahrerin auf der A 5 gemeldet.

 

„Glücklicherweise konnten die Fahrzeugführer der entgegenkommenden Falschfahrerin ausweichen“, erklärt die Polizei in ihrer Mitteilung. Nach derzeitigem Ermittlungsstand sei die Seniorin an der Anschlussstelle Offenburg auf die Autobahn aufgefahren und habe zunächst die korrekte Fahrspur in Richtung Karlsruhe benutzt.

Als ihr bewusst wurde, dass sie in die falsche Richtung unterwegs war, sei sie beim Autobahnparkplatz „Waldmatten“ von der A 5 abgefahren und von dort entgegengesetzt mit hoher Geschwindigkeit in Fahrtrichtung Offenburg weitergefahren. Rund zehn Kilometer legte die 78-Jährige so auf der linken Fahrspur in die falsche Fahrtrichtung zurück.

Die Autobahn-Einfahrten wurden gesperrt

„Parallel zu den vielen Anrufen reagierten Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes Offenburg sowie umliegender Polizeireviere sofort, sperrten die Einfahrten auf die Autobahn und warnten die auf der A 5 in beide Richtungen fahrenden Verkehrsteilnehmer“, heißt es. Überdies verlangsamten die Einsatzkräfte im Bereich der Anschlussstelle Lahr den fließenden Verkehr in Richtung Karlsruhe, während sich eine Streife auf der Fahrbahn in Richtung Basel direkt neben die Ford-Lenkerin setzte und diese zum Anhalten bewegte.

Durch das umsichtige Fahrverhalten der entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer einhergehend mit den polizeilichen Sofortmaßnahmen konnte so ein Schadensereignis verhindert werden. Die „Irrfahrt mit hochkarätigem Gefahrenpotenzial“ bleibe indes für die Falschfahrerin nicht folgenlos. Ihr Führerschein befinde sich mittlerweile in behördlicher Verwahrung.