Eizelle Quelle: Unbekannt

Ein Berliner Arzt zeigte sich selbst an, nachdem er bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen hatte. Danach pflanzte er den Frauen nur jene Embryonen ein, die keinen Gendefekt aufwiesen. Die "schadhaften" ließ er sterben<

Leipzig/Berlin - Ein Berliner Arzt zeigte sich selbst an, nachdem er bei drei erblich vorbelasteten Paaren Gentests an Embryonen vorgenommen hatte. Danach pflanzte er den Frauen nur jene Embryonen ein, die keinen Gendefekt aufwiesen. Die "schadhaften" ließ er sterben.

Die Frage lautet nun, ob dies strafbar ist. Die Selbstanzeige führte den Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der Mediziner will damit Rechtssicherheit bei dem hochsensiblen Thema schaffen.

Das umstrittene Vorgehen heißt Präimplantationsdiagnostik (PID). Was in anderen Ländern wie Großbritannien möglich ist, ist in Deutschland verboten. Zu der Debatte um die PID gehören auch Begriffe wie "Designer-Babys", und die Sorge, Menschen nach Maß züchten zu können - oder zu wollen. An diesem Dienstag wird der Fall grundsätzlich vor dem 5. Strafsenat des BGHs in Leipzig verhandelt.

Das Berliner Landgericht hatte den Arzt im Mai 2009 von dem Vorwurf freigesprochen, das Embryonenschutzgesetz verletzt zu haben. Die Berliner Staatsanwaltschaft legte Revision ein - sie will ihn verurteilt sehen. Das Embryonenschutzgesetz sieht unter anderem eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren für denjenigen vor, der einen "extrakorporal erzeugten" Embryo zu einem "nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck" verwendet. Das Berliner Gericht argumentierte, dass der Wortlaut des Embryonenschutzgesetzes eine PID nicht verbiete. Dem Angeklagten sei es darum gegangen, dass seine Patientinnen schwanger werden, hieß es. Da die Frauen die kranken Embryonen nicht eingesetzt bekommen wollten, musste er diesem Wunsch aus Rechtsgründen folgen.

Fortpflanzungsmediziner hoffen auf Bestätigung durch den BGH. "Wir würden uns sehr wünschen, dass der Freispruch aus Berlin auch vor dem Bundesgerichtshof Bestand hat", sagt Professor Jan-Steffen Krüssel, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin aus Düsseldorf. Schätzungen zufolge könnte die PID jährlich bei einigen hundert Paaren in Deutschland Klarheit über mögliche Erbkrankheiten ihres potenziellen Nachwuchses bringen.

Mediziner Krüssel sieht keinen Unterschied zwischen der PID und einer Untersuchung während der Schwangerschaft - denn Tests auf Krankheiten des Kindes im Mutterleib sind in Deutschland erlaubt. Wird zum Beispiel das Downsyndrom festgestellt, ist eine Abtreibung möglich. Die ersten Schwangerschaften nach einer PID gab es vor 20 Jahren in Großbritannien.

Geburt von Rettergeschwistern

Kritiker befürchten, dass die Methode einmal weiter führen wird, als bei Paaren mit dem Risiko für Erbkrankheiten angewendet zu werden. Bedenken kommen auf, dass Embryonen nach Geschlecht aussortiert werden, weil sich die Eltern eben einen Jungen oder ein Mädchen wünschen. Schlagzeilen wie die Geburt von Rettergeschwistern im Ausland tragen zu der Diskussion bei. Dabei werden Embryonen mit bestimmten Eigenschaften der weißen Blutkörperchen selektiert, damit das aus ihnen heranwachsende Kind einem kranken Geschwister mit der Spende passender Zellen helfen kann.

Die Bundesärztekammer hatte bereits vor zehn Jahren einen Diskussionsentwurf zu einer PID-Richtlinie vorgestellt. Auch deutsche Ethikgremien sprachen sich dafür aus, die Rahmenbedingungen für diese Methode zu präzisieren, etwa mit einem Fortpflanzungsmedizingesetz.

Die Bundesanwaltschaft ging in ihrer Antragsschrift davon aus, dass Straftatbestände im Fall des Berliner Arztes nicht erfüllt sind. Daran ist der BGH jedoch nicht gebunden. Ob die Richter ihre Entscheidung noch am Dienstag treffen, ist offen.

(dpa)