Neuer Justizchef im Irans Laridschani Quelle: Unbekannt

Der Iran hat die geplante Steinigung einer wegen Ehebruchs zum Tode verurteilten Frau vorläufig ausgesetzt

Berlin - Der Iran hat die geplante Steinigung einer wegen Ehebruchs zum Tode verurteilten Frau vorläufig ausgesetzt. Das berichteten iranische Medien am Montag unter Berufung auf die Behörden in der Provinz Ost-Aserbaidschan.

Das Urteil gegen die 43-jährige Sakineh Aschtiani werde vorläufig nicht vollstreckt. Die zweifache Mutter war wegen angeblichen Ehebruchs verurteilt worden, was im Iran mit dem Tod durch Steinigen bestraft wird. Das Urteil hatte bei Menschenrechtsorganisationen sowie westlichen Regierungen, darunter auch Deutschland, Empörung ausgelöst.

Behördensprecher Malek Ajdar Scharifi sagte den Berichten zufolge, die Steinigung sei auf Anweisung des Chefs der Justizbehörde, Ajatollah Sadek Amoli Laridschani, ausgesetzt worden. Er betonte jedoch, dass die Frau zudem für schuldig befunden worden sei, 2006 ihren Ehemann umgebracht zu haben. Der Iran werde sich dem internationalen Druck nicht beugen. Das Gesetz werde seinen Lauf nehmen. Wenn die Welt außerdem wüsste, wie brutal die verurteilte ihren Mann ermordet hätte, würde nicht so ein Tamtam um die Art der Bestrafung gemacht werden, fügte er hinzu.

Die Kinder der Verurteilten bestreiten, dass ihre Mutter sich überhaupt einer Straftat schuldig gemacht hat. Es gebe auch keinerlei Beweise für den angeblichen Ehebruch, das Urteil sei willkürlich gefällt worden. Von einem anderen Gericht war die Frau bereits zu 90 Peitschenhieben verurteilt worden.

Die Steinigung wird im Iran vor allem im Fall von Vergehen wie untererlaubte sexuelle Beziehungen verhängt. Zwar hatte die iranische Justiz die Gerichte angesichts der negativen Reaktion im Ausland angewiesen, von Steinigungsurteilen abzusehen. Einige Gerichte, vor allem in der Provinz, halten sich jedoch nicht daran.

Männer werden dabei bis zur Hüfte eingegraben, Frauen bis zum Hals und dann so lange mit Steinen beworfen, bis sie tot sind. Sollte es einem Verurteilten gelingen, sich dennoch aus eigener Kraft zu befreien, gelten sie als unschuldig und sind frei.

(dpa)