Hecken und Sträucher schützen zwar vor neugierigen Blicken, können an Straßen und Wegen aber schnell zur Gefahr werden.
Der Frühling kommt und damit die Gefahr von Sichteinschränkungen durch Hecken, die nicht rechtzeitig zurückgeschnitten wurden.
Deshalb bittet die Stadtverwaltung Weil am Rhein alle Grundstückseigentümer, ihre Pflanzen rechtzeitig zurückzuschneiden – idealerweise noch bis Ende Februar, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.
Es bleibt nicht mehr viel Zeit: Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt vom 1. März bis 30. September größere Schnittmaßnahmen an Hecken, Gebüschen und Gehölzen. Damit sollen brütende Vögel und andere Tiere geschützt werden. Erlaubt bleiben lediglich kleinere Pflege- und Formschnitte.
Mit dem Frühling wächst und blüht es in der 3-Länder-Stadt – schön anzusehen, aber für Fußgängerinnen, Radfahrer und Autofahrer oft hinderlich. Überhängende Äste oder Sträucher können Wege blockieren oder die Sicht einschränken.
Um Gefahren zu vermeiden, müssen Hecken, Bäume und Sträucher so zurückgeschnitten werden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen. Das Straßengesetz Eigentümer ausdrücklich dazu.
4,50 lichte Höhe müssen freigeschnitten werden
Wichtig zu beachten: Über Straßen müssen Äste bis 4,50 Meter Höhe freigehalten werden, über Geh- und Radwegen gilt eine Mindesthöhe von 2,50 Meter und Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt sein. Die Untere Straßenverkehrsbehörde empfiehlt auch deshalb eine regelmäßige Kontrolle der Anpflanzungen.
Gefahren können online gemeldet werden
Stellen Hecken, Sträucher oder Bäume eine Gefahr für den Verkehr dar, kann dies bei der Stadtverwaltung online über den Schadensmelder oder per E-Mail an verkehr@weil-am-rhein.de gemeldet werden.