Viele Beschäftigte der Autoindustrie werden derzeit erstmals mit Fragen zum Arbeitslosengeld konfrontiert. Beim digitalen „Auto-Talk“ unserer Redaktion erklärt der Arbeitsrechtler Frank Hahn, wann ihnen eine Sperrzeit bei der Arbeitsagentur droht.
Abfindungsangebote spielen eine große Rolle beim gegenwärtigen Stellenabbau in der Autoindustrie. Oft melden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Ausscheiden arbeitslos. Beim digitalen „Auto-Talk“ unserer Redaktion hat die Frage nach einer drohenden Sperrzeit deshalb eine große Rolle gespielt.
Worum geht es bei der Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?
Wie der erfahrene Stuttgarter Arbeitsrechtler Frank Hahn erklärt, ziehen Aufhebungsverträge mit Abfindungen in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich. Die Sperre gilt für die ersten zwölf Wochen nach Beendigung der Tätigkeit, die maximale Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I verringert sich außerdem von 24 auf 18 Monate. Der Grund: „Die finanziellen Folgen des freiwilligen Ausscheidens soll nicht die Allgemeinheit allein tragen“, so Hahn.
Folgt dem Ausscheiden grundsätzlich eine Sperre?
Bei Abfindungsprogrammen, die auf Freiwilligkeit beruhen, sei die Sperrzeit die Regel, sagt Hahn. Das Gleiche gelte für fristlose Kündigungen, die durch Verhalten des Arbeitnehmers begründet sind. Anders verhalte es sich aber bei fristgerechten Kündigungen durch den Arbeitgeber. Hier könnten die Mitarbeiter vom ersten Monat an mit Arbeitslosengeld rechnen. Eine Sperrfrist lässt sich auch verhindern, wenn erst beispielsweise ein Jahr nach Ende der Tätigkeit Arbeitslosengeld beantragt wird. Dann müssen sich die Betroffenen aber ein Jahr über die Abfindung oder aus anderen Einkünften beziehungsweise anderem Vermögen finanzieren.
Was bedeutet eine Sperre finanziell?
Hahns Beispielrechnung: Bei einem Beschäftigten, der rund 8000 Euro brutto verdient hat, beträgt das Arbeitslosengeld I rund 3000 Euro. Der Betrag kann sich noch um etwa 400 Euro pro unterhaltspflichtigem Kind erhöhen. Drei Monate Sperre bedeuten in diesem Fall also mindestens 9000 Euro weniger Einkünfte, so lange man keine neue Arbeit gefunden hat. Zudem führt die Arbeitsagentur während der Sperre keine Rentenbeiträge ab.
Worauf sollten Betroffene achten?
Der Arbeitsrechtler rät, darauf zu achten, dass die Kosten einer Sperre bei der Höhe der Abfindung berücksichtigt werden. Bei groß angelegten Abfindungsprogrammen sei dies normalerweise eingepreist. Bei individuell verhandelten Aufhebungsverträgen könnte man das Risiko einer Sperre auch teilen, indem der Arbeitgeber die Abfindung beispielsweise um die oben genannten 9000 Euro erhöht. Da die Summe versteuert werden muss, trägt dann allerdings auch der Mitarbeiter einen Teil des Risikos.