Vor dem Freiburger Landgericht hat der Mordprozess gegen einen Mann aus dem Elztal begonnen. Foto: Alexander Blessing

Ein 48 Jahre alter Koch soll in Gundelfingen seinen ehemaligen Kollegen ermordet haben. Er soll aus Habgier und Heimtücke gehandelt haben.

Vor dem Landgericht Freiburg hat der Mordprozess gegen einen 48 Jahre alten Koch aus dem Elztal begonnen. Dem gebürtigen Freiburger wird vorgeworfen, im vergangenen Juni einen 66 Jahre alten ehemaligen Kollegen in Gundelfingen bei Freiburg heimtückisch und aus Habgier ermordet zu haben.

 

Zuvor soll das Opfer seinen späteren Angreifer zu einem gemeinsamen Fußballnachmittag in der eigenen Wohnung eingeladen haben. Der Angeklagte schwieg zu Beginn des Prozesses zu den Tatvorwürfen.

Nach einer Lehre als Koch und einer Fortbildung zum Diätkoch folgten zahlreiche teils sehr kurze Arbeitsverhältnisse in der Gastronomie. Das spätere Opfer lernte er in Freiburg kennen, wo er mehrere Jahre bei einem großen Catering Service angestellt war.

Angeklagter und Opfer lernen sich bei der Arbeit kennen

Dem Angeklagte drohte eine zweimonatige Ersatzfreiheitsstrafe, weil er einen Strafbefehl wegen eines Verkehrsdelikts in Höhe von rund 2400 Euro nicht bezahlen konnte, so Rall. Vor diesem Hintergrund, so der Oberstaatsanwalt, soll der 48-Jährige seinen Mordplan gefasst haben: als er vom Opfer eingeladen wurde, um gemeinsam das Fußball Länderspiel Frankreich gegen Deutschland anzuschauen, begann er im Internet zu recherchieren, wie man jemanden durch Schläge auf den Kopf töten oder tödlich verletzen kann.

Zunächst schauten die beiden Männer der Anklage zufolge noch die erste Halbzeit des Länderspiels an. Als der 66-Jährige dann in die Küche gehen wollte, wurde er den Ermittlungen zufolge vom Angeklagten mit einem Holzgegenstand hinterrücks mit mehreren Schlägen auf den Kopf niedergeschlagen. Danach soll der Angeklagte begonnen haben, mit einem Messer auf sein Opfer einzustechen.

Der Angeklagte blieb noch stundenlang in der Wohnung, versuchte seine Spuren zu beseitigen und nahm rund 2500 Euro Bargeld an sich. Dann soll der Angeklagte, der nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, mit dem Auto des Toten nach Denzlingen an den Bahnhof Gefahren sein, um anschließend mit dem Zug nach Hause zu fahren.