Geprüft wird nun, ob das ehemalige Kaufhaus Valeri abgerissen werden kann. Foto: Jehle

Die Freie Wähler Fraktion wünscht sich den Abriss des früheren Modehauses. Nun wird geprüft, ob es unter Denkmalschutz steht.

Seit Jahren steht die perspektivische Entwicklung des von der Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach erworbenen Valeri-Areals zur Debatte. In der jüngsten Gemeinderatssitzung beauftragte der Rat die Verwaltung, sowohl in planerischer als auch förderrechtlicher Hinsicht, den Abriss des ehemaligen Modehauses zu überprüfen.

 

Entstehen soll auf dem zentral in der Ortsmitte von Schapbach gelegenen Areal ein sozialer Treffpunkt für alle Generationen. Den Anstoß zu der Umgestaltung in einen Dorfplatz gab der Antrag der Freien Wähler Fraktion in der Novembersitzung. Gemeinderätin Viola Künstle (FW) hatte seinerzeit argumentiert, dass sich das vor vier Jahren erworbene Haus in einem desolaten Zustand befinde. Weder sei ein damals erwünschter Investor in Aussicht noch Bauplätze ausgewiesen worden.

Verbreiterung der Straße

Da sich das Gebäude im Sanierungsgebiet der Gemeinde Ortsmitte Schapbach II befindet, sei der Abriss förderfähig. Weitere positive Auswirkungen könnte die Verbreiterung der Straße zur Entschärfung der dortigen engen Verkehrslage zeigen. Umliegende historische Gebäude kämen besser zur Geltung und Parkplätze könnten geschaffen werden. Das Gartengrundstück könnte nach Auffassung der Fraktion als Bauplatz vermarktet werden.

Der Rat nahm die Präsentation der Freien Wähler Fraktion zur Kenntnis und beschloss einstimmig, die Verwaltung mit der Überprüfung einer möglichen Umsetzung des Vorhabens zu beauftragen.

Förderung für Modernisierung und Abbruch

Zu prüfen ist unter anderem, ob das 1840 erbaute ehemalige Modehaus unter Denkmalschutz steht. Auf Nachfrage teilte Hauptamtsleiter Christian Pfundheller mit, welches Resultat eine allgemeine Voranfrage bei Dieter Ehlert von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, die die Ortskernsanierung projektiert, ergab.

Sofern das Gebäude denkmalgeschützt ist, wird eine Modernisierung wie folgt gefördert: zuwendungsfähige Kosten 85 Prozent und hieraus dann im Verhältnis von 60 zu 40, was einer Förderung von 51 Prozent und einem Eigenanteil von 49 Prozent entspricht.

Bei der Sanierung eines nicht denkmalgeschützten kommunalen Gebäudes: zuwendungsfähige Kosten 60 Prozent und hiervon 40 Prozent Förderung. Ein Abbruch des Hauses wird zu 60 Prozent, also einem Eigenanteil von 40 Prozent, gefördert.