Touristen wussten es schon immer, Einheimische sehen es oft nicht, jetzt wurde es offiziell untersucht und bestätigt: Calws Stadtbild ist ein "Hochkaräter", das es zu schützen gilt. Nur wie? Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten im Raum.
Calw - Erzählt Annegret Kaiser von Calws Stadtbild, gerät sie regelrecht ins Schwärmen. Was andernorts verloren sei, habe "Calw sich Gott sei Dank bewahren können", meint sie beispielsweise. Und die Stadt sei "wirklich ein Hochkaräter in der baden-württembergischen Städtelandlandschaft".
Kaiser muss es wissen. Sie ist Expertin, hat nicht zuletzt für das Landesamt für Denkmalpflege mehrere denkmalpflegerische Wertepläne von Städten erstellt – und nun auch für Calw. Das Ergebnis ihrer Arbeit wurde jüngst im Bau- und Umweltausschuss der Stadt vorgestellt.
Wie kam es dazu?
Wer in der Calwer Innenstadt etwas bauen oder verändern will, muss sich an bestimmte Regeln halten. Unter anderem die Gruppe "Stadtentwicklung/Stadtgestaltung" des Bürgerforums hielt diese Regeln allerdings für deutlich zu locker, als sie sich im vergangenen Jahr damit auseinandersetzte.
Stein des Anstoßes war unter anderem Paragraf 34 im Baugesetzbuch; dieser besagt, vereinfacht gesagt, dass ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich in die Umgebung einfügt. Und selbst davon kann in Einzelfällen abgewichen werden. In den Augen der Arbeitsgruppe zu viel Freiheit für Bauherren, um die historische Kernstadt erhalten zu können.
Daher hatte die Gruppe dem Gemeinderat Ende März 2021 vorgeschlagen, eine historische Ortsanalyse und einen denkmalpflegerischer Werteplan erstellen zu lassen. Der Bau- und Umweltausschuss vergab diese Aufgabe im Juli vergangenen Jahres dann an Annegret Kaiser.
Historische Ortsanalyse, denkmalpflegerischer Werteplan – was ist das eigentlich?
Eine Historische Ortsanalyse samt denkmalpflegerischem Werteplan zeigt die Geschichte eines Ortes sowie die dort schützenswerten Räume, Bauten und Strukturen auf. Diese Informationen wiederum können dann als Grundlage für weitere Planungen und Entscheidungen dienen – also beispielsweise, wie und ob bestimmte Gebiete oder Bauwerke innerhalb der Stadt verändert werden dürfen.
Ein Werteplan allein sagt jedoch noch nichts darüber aus, wie tatsächlich mit den darin enthaltenen Informationen umgegangen wird. Er kann beispielsweise als Grundlage für eine Gesamtanlagensatzung, eine Erhaltungssatzung, die Überarbeitung einer Gestaltungssatzung und/oder für eine "Altstadtfibel" genutzt werden. Letztere würde Bauherren, Architekten und Gemeinderäten Orientierung bieten, "wie wir gerne etwas gestaltet hätten", so Oberbürgermeister Florian Kling.
Zu welchen Ergebnissen kommt die Expertin?
Laut Kaisers Expertise finden sich in der Calwer Kernstadt, beziehungsweise in der Innenstadt im Tal (der Untersuchungsbereich war darauf beschränkt), insgesamt 207 Kulturdenkmäler und 88 erhaltenswerte Gebäude.
"Das Denkmalgesetz in Baden-Württemberg ist streng", führte Kaiser dazu aus. Viele Gebäude würden nicht als Denkmal eingestuft und entsprechend geschützt, beispielsweise, wenn im Laufe der Jahre zu viel am Haus verändert wurde. Daher habe man die zusätzliche Kategorie "erhaltenswert" eingeführt. Aber: "›Erhaltenswert‹ heißt nicht ›gut erhalten‹", erklärte die Expertin. Es könne sich dabei auch um eine Bruchbude handeln. Umgekehrt sei möglich, dass eine Gebäude zwar gut in Schuss, aber so viel daran umgebaut worden sei, dass es wiederum nicht in die Kategorie "erhaltenswert" falle.
Insgesamt habe sich in Calw aus praktisch allen Phasen der Stadtentwicklung etwas erhalten – von hochmittelalterlichen Stadtanlagen (wie die Reste der Stadtmauer), über Zeugnisse des Wiederaufbaus nach dem zweiten großen Stadtbrand 1692 im Pfälzischen Erbfolgekrieg (wie die Lateinschule, heute Volkshochschule) bis hin zu den prächtigen Bauten des 19. Jahrhunderts (wie das Georgenäum). Von den "großen Palais der reichen Handelsherren" (wie das Palais Vischer) bis zu den Häusern der "kleinen Leute". Gerade die erhaltenen Palais seien indes "ein Alleinstellungsmerkmal von Calw, das sich so schnell nicht woanders findet", stellte die Expertin begeistert fest.
Was sagt der Gemeinderat dazu?
Irmhild Mannsfeld (Neue Liste Calw) sprach nach Kaisers Vortrag von einer "Sternstunde in unserer Stadt". Einst habe ein frustrierter Denkmalschützer zu ihr gesagt, "in Calw kann man je eh nichts mehr retten, was soll man da schützen?". Kaiser habe deutlich gezeigt, wie viel es zu retten gebe. Mannsfeld forderte auch ein Umdenken für Calw am Beispiel von Rothenburg ob der Tauber ein. Nachdem früher jedes Denkmal eigentlich nur für sich gesehen worden sei, habe man anhand der weitgehend erhaltenen mittelalterlichen Altstadt von Rothenburg gelernt, auch das Ganze zu betrachten. Die Rätin würde am liebsten nicht nur die einzelnen Bauten, sondern auch zahlreiche Gärten oder Stäffele geschützt wissen. Wichtig war ihr auch, die nun erfasste Einschätzung des Gesamtwertes der Stadt möglichst publik zu machen und Wege zu finden, wie sich dieser Schutz ferner durchsetzen lasse.
Adrian Hettwer (Gemeinsam für Calw) wollte wissen, was man tun könne, wenn ein Gebäude für den Eigentümer nicht wirtschaftlich erhaltbar sei. Kaiser erklärte, mit einer Satzung könne sich die Stadt ein Vorkaufsrecht sichern; Mannsfeld ergänzte, es gebe sogar ein Grundsatzurteil, laut dem jemand, der sein Denkmal bewusst verfallen lasse, enteignet werden könnte. All das würde freilich nur dann etwas bringen, wenn letztlich die Stadt das nötige Kleingeld oder einen Investor an der Hand hätte, um das betroffene Bauwerk zu retten.
Thomas Zizmann (Freie Wähler) fragte, ob vielen Menschen womöglich gar nicht bewusst sei, dass sie in einem Kulturdenkmal leben. Kaiser erwiderte, es sei schon denkbar, dass manche dies "gar nicht wissen – oder gar nicht wissen wollen".
Was könnte als nächstes getan werden?
Um die wertvolle Bausubstanz und das Calwer Stadtbild zu schützen, gebe es nun mehrere Möglichkeiten, führte Kaiser aus. Mit Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung und Gesamtanlagensatzung gebe es verschiedene rechtliche Instrumente, die sich gegenseitig nicht ausschließen, sondern auch unterstützen können.
Bei einer Erhaltungssatzung könnten Abbruch, Veränderung, Nutzungsänderung oder Errichtung von Bauten als genehmigungspflichtig definiert werden. Bei einer Gestaltungssatzung wäre dies auf die äußere Gestaltung beschränkt. Und bei einer Gesamtanlagensatzung wiederum müsste alles genehmigt werden – auch Vorhaben, die laut Landesbauordnung üblicherweise keine Genehmigung erfordern (wie ein kleines Gartenhaus). Vor allem letzteres sei sehr weitreichend, meinte die Expertin, dann müsse absolut jede Veränderung im Geltungsbereich der Satzung zuerst über den Tisch der Denkmalbehörde. Die Umsetzung sei jedoch schwierig; nicht zuletzt weil viele Betroffene sich dadurch enteignet oder gegängelt fühlen könnten.
Grundsätzlich empfahl Kaiser, sich Rat vom Denkmalamt in dieser Angelegenheit einzuholen.