30 000 Euro Geldstrafe soll der Mann bezahlen, der im Februar 2022 eine unangemeldete Demonstration vor Winfried Kretschmanns Laizer Wohnhaus anführte. Ein Jahr später wird über seine Berufung verhandelt.
Sigmaringen-Laiz/Hechingen - Fast auf den Tag genau ein Jahr nach der fraglichen Demonstration gegen die Corona-Politik von Bund und Land steht der mutmaßliche Anführer erneut vor Gericht.
Er war am 13. Februar 2022 zwischen 17 und 18.30 Uhr an der Spitze von mehr als 50 Demonstranten und mit einem Holzkreuz über die Schulter durch den Sigmaringer Stadtteil Laiz gezogen und hatte versucht, zum Wohnhaus des baden-württembergischen Ministerpräsidenten vorzudringen.
Rund 60 Leute zogen zu Kretschmanns Haus
Die Mehrzahl der Protestierenden ließ sich durch eine Absperrung der Polizei aufhalten – diese war über die Sozialen Medien auf die Kundgebung aufmerksam geworden – ; etwa zehn gelang es jedoch, die Absperrung kurzzeitig zu umgehen. Nach kurzer Diskussion mit der Polizei verließen sie den abgesperrten Bereich wieder, ohne dass Zwangsmaßnahmen erforderlich gewesen wären.
Winfried Kretschmann befand sich zu dieser Zeit nicht zu Hause, seine Frau Gerlinde war von der Polizei informiert worden. Ein Polizeisprecher beschrieb die Stimmung seinerzeit als "weder angespannt noch aggressiv". Lediglich vor der Absperrung sei es zu Diskussionen zwischen Demonstranten und Einsatzkräften gekommen, die Versammlung im übrigen gewaltfrei verlaufen.
Allerdings machte die Aktion Schule: Wenige Tage später zogen rund 350 Demonstranten an Kretschmanns Haus vorbei – in etwa 50 bis 100 Meter Entfernung – und veranstalteten ein Pfeifkonzert. Das Landratsamt Sigmaringen erließ danach eine Allgemeinverfügung, die weitere Versammlungen im Umkreis von Kretschmanns Wohnhaus verbot.
Nur die Hunde Gassi geführt
Nur ein Vierteljahr später – die Staatsanwaltschaft hatte ein beschleunigtes Verfahren eingeleitet – am 30. Mai 2022 verurteilte das Amtsgericht Sigmaringen den damals 52-jährigen Sigmaringer wegen Anberaumung einer unangemeldeten öffentlichen Versammlung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 250 Euro – macht zusammen 30 000 Euro; der Angeklagte wäre damit vorbestraft.
Das Gericht sah als erwiesen an, dass er die Kundgebung geleitet hatte; er selbst bestritt das vehement: Er sei lediglich mit seinen Hunden spazieren gegangen und zufällig in den Zug hineingeraten. Dass er, wie ein Polizeivideo zeigte, beim Gassiführen ein Holzkreuz geschultert hatte, begründete mit seiner Religiosität – er sei auf dem Weg zum Friedhof gewesen.
Sein Verteidiger bestritt, dass es irgendwelche objektiven Beweise für die Rädelsführerschaft seines Mandanten gebe, und forderte einen Freispruch. Das Gericht dagegen wertete Videoaufnahmen und Zeugenaussagen als hinreichende Belege für die Täterschaft des Angeklagten.
Auch die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein.