Gefälschte 50-Euro Scheine sollen die Angeschuldigten beschafft und in Umlauf gebracht haben. Foto: ©Aaron Weiss-stock.adobe.com

Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat Anklage gegen neun Personen aus dem Zollernalbkreis wegen Geldfälschung erhoben. Sie sollen falsche 50-Euro-Scheine in Umlauf gebracht haben.

Balingen - Wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Geldfälschung hat die Staatsanwaltschaft Hechingen Anklage gegen neun Angeschuldigte aus den Landkreisen Zollernalbkreis und Sigmaringen im Alter zwischen 17 und 21 Jahren zum Amtsgericht - Jugendschöffengericht Hechingen erhoben. Prozessbeginn wird in Hechingen am 13. Juli (Mi, 9 Uhr) sein.

50-Euro-Noten im Nennwert von 44.000 Euro

Zwei Angeschuldigten wird in der Anklageschrift im Wesentlichen zur Last gelegt, Anfang des Jahres 2021 im Rahmen zweier Beschaffungsfahrten 50-Euro-Falschnoten im Nennwert von insgesamt 44.000 Euro erworben zu haben, um dieses Falschgeld im Anschluss selbst zu verausgaben oder an weitere Personen gewinnbringend weiterzugeben. Sechs weitere Angeschuldigte werden beschuldigt, das Falschgeld bei den beiden Genannten bezogen oder bei der Verausgabung mitgewirkt zu haben.

Alle acht Angeschuldigten brachten die Falschnoten laut Staatsanwaltschaft bei verschiedenen Einkäufen und Gelegenheiten im Januar und Februar 2021 insbesondere in den Landkreisen Ravensburg, Tübingen, Zollernalbkreis und Sigmaringen in Umlauf.

Einem Angeklagten wird auch Drogenhandel vorgeworfen

Einem der acht Angeschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, in fünf Fällen gewerbsmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. So soll er im Frühjahr 2021 in Stuttgart und Tuttlingen Marihuana und Haschisch erworben haben, um die Betäubungsmittel später gewinnbringend weiter zu veräußern.

Der neunten Angeschuldigten wird dabei Beihilfe zu einer Tat zur Last gelegt, indem sie mit ihrem Auto zum Übergabeort der Betäubungsmittel fuhr. Gegen die Angeschuldigten wurden umfangreiche Ermittlungen geführt. Einige der Angeschuldigten haben die Taten im Ermittlungsverfahren bereits eingeräumt.