So sah das Rathaus vor der Sanierung aus. Foto: Archiv Reinhardt

Die ersten Entwürfe für die künftige Fassadengestaltung des Rathauses wollen diskutiert werden.

Dieser Punkt stand zwar nicht explizit auf der Tagesordnung, sorgte aber für Diskussionsstoff. Insgesamt wurden sechs Farbvarianten vorgestellt. Die Palette reichte von einem schlichten Cremeweiß bis hin zu kräftigen Terrakotta-Tönen.

 

Edelhäuser selbst favorisiert die Varianten in Dunkelocker und Hellocker, da diese einen harmonischen Bezug zur historischen Umgebung des Gebäudes herstellen würden.

Zur vertieften Beratung in den Fraktionen werden den Gemeinderäten entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ein Teil der Präsentation widmete sich der geplanten Außenbeleuchtung. Hierbei dämpfte der Architekt die Erwartungen an eine rein ästhetische Inszenierung und verwies auf die restriktiven gesetzlichen Vorgaben.

Das Naturschutzgesetz

Gemäß Paragraph 21 des Naturschutzgesetzes zum Schutz der Insekten gelten für die Fassadenbeleuchtung klare Grenzen: Sommerhalbjahr (1. April bis 30. September) ein ganztägiges Verbot der Fassadenbeleuchtung; Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) ein Verbot in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr. Ausnahmen seien nur zulässig, wenn die Beleuchtung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Betriebssicherheit zwingend erforderlich ist.

Geplante Beleuchtung

Die geplante Beleuchtung stieß im Gemeinderat auf geteilte Resonanz. Harald Buhlinger (CDU) äußerte deutliche Skepsis gegenüber der Installation von Strahlern. In eine ähnliche Kerbe schlug Siegfried Vosseler (DUL). Er verwies auf Aspekte der Energieeffizienz und der Vermeidung von Lichtverschmutzung.

Vosseler sprach sich dafür aus, die Beleuchtung auf ein rein funktionales Minimum zu reduzieren, was im Einklang mit den von Edelhäuser vorgestellten gesetzlichen Vorgaben zum Artenschutz stünde.

Nun beraten die Fraktionen

Die endgültige Entscheidung über das Farb- und Lichtkonzept wird erst nach den fraktionsinternen Beratungen fallen.