Vor allem in der kalten Jahreszeit kommt es oft vor, dass Tiere im Wald von Spaziergängern gefüttert werden. (Symbolfoto) Foto: Schickle

Bußgelder bei Verstößen. Falsch verstandene Tierliebe kann fatale Folgen haben.

Deißlingen - Die Tage werden immer kälter, und viele Waldbesucher wollen den Tieren etwas Gutes tun und ihnen durch die karge Zeit helfen. Ein altes Brötchen für Rehe und Co.? Meistens ist das gut gemeint – leider aber nicht ungefährlich für die Tiere.

"Das Füttern wild lebender Tiere ist grundsätzlich verboten", appelliert die Gemeinde Deißlingen auf ihrer Homepage an die Waldbesucher. Denn vor allem in der kalten Jahreszeit komme es oft vor, dass Tiere im Wald von Spaziergängern gefüttert werden. Thomas Zihsler, Deißlingens Forstrevierleiter, kann ein Lied davon singen. Unerlaubte Fütterungen gebe es immer wieder. "Sicher meist mit der guten Absicht, die armen Tiere nicht leiden zu lassen", räumt er ein.

Das Problem: Oft seien Backwaren dabei, "die sicher nicht zum natürlichen Nahrungsangebot gehören und den Tieren unter anderem auch Darmschwierigkeiten bereiten".

Sogar Wurstreste landen laut Forstrevierleiter in Wildgehegen – manchmal sogar in Hirschgehegen, wobei Hirsche Wiederkäuer und keine Allesfresser sind, betont Zihsler. "Hier würde ich, wie in manch anderen Fällen auch, Abfallentsorgung unterstellen; und diese ist verboten, genauso wie Tierquälerei", macht er klar. Grundsätzlich kümmern sich im Wald Jäger und Förster darum, dass nicht zu hohe Wildbestände entstehen und diese möglichst in artenreichen Biotopen leben können. Dazu gehört unter anderem, dass sie sich artgerecht ernähren können.

Bußgelder bei Verstößen

"Im Jagdgesetz wird dies als Hege bezeichnet. Hier wird auch geregelt, dass Wild nur in Notzeiten gefüttert werden darf", führt Zihsler aus. Diese Notzeiten würden vom Landratsamt ausgerufen. In normalen Wintern komme Wild in der Regel immer – wenn manchmal auch mit Mühe – an seine Nahrung, hebt Zihsler hervor.

Schilder, die auf das Verbot der Fütterung von Tieren hinweisen, gebe es laut Zihsler nur in der Nähe von Wildgehegen. "Deren Betreiber haben oft damit Schwierigkeiten, und sie sollten genau wissen, was ihre Tiere zu fressen bekommen", erklärt er.

Sonst hoffen Jäger, Förster und Waldbesitzer auf Einsicht und vernünftigeres Handeln der Spaziergänger. "Den Wald möchten wir allgemein nicht zum Schilderwald machen, deshalb gibt es dort keine entsprechenden Hinweise", macht Zihsler deutlich.

Wer trotz Verbot wild lebende Tiere füttert, begeht eine Ordnungswidrigkeit: In diesem Fall drohen Anzeigen und Bußgelder. "Es werden keine speziellen Kontrollen durchgeführt; so kann nur Kommissar Zufall helfen", meint Zihsler. Er fügt aber hinzu: "Wenn wir Hinweise bekommen, wird denen natürlich möglichst nachgegangen."

Wege nicht verlassen

Der Revierleiter greift noch einen anderen Aspekt auf: Vor allem im Winter und bei Schneelage sei es wichtig, dass das Wild nicht beunruhigt werde und somit bei seiner Flucht nicht unnötig Energie vergeude. "Wir und unsere Hunde sollten also besonders in dieser Zeit möglichst die Wege nicht verlassen", erklärt Zihsler. Tierliebe – sie kann man also doch anders zeigen, nicht mit dem unerlaubten Füttern, sondern mit dem Bemühen, den Tieren im Wald ihre Ruhe zu lassen.