Fotos: Schleeh Foto: Schwarzwälder Bote

In Lauffen sind die Radchutzstreifen bereits alle angebracht / Klares Regelwerk / Doch aufgepasst bei Wechsel in eigentlich verbotene Zone

Getreu dem Motto "Nebeneinander statt Gegeneinander" sollen die jetzt in die Welt gesetzten Radschutzstreifen in Deißlingen und Lauffen das Verkehrsgeschehen insbesondere auf den Hauptstraßen verbessern und prekäre Situationen im Straßenraum vermeiden helfen.

Deißlingen. Zu den von der Firma Rostra angebrachten Streifen – wenn möglich beidseitig – entlang der gesamten Ortsdurchfahrtsstraße/Kreisstraße (K5542) in Deißlingen und Lauffen gibt es vom Ordnungsamt der Gemeinde einige Hinweise. Unter anderem heißt es: Der Radschutzstreifen, auch bekannt als Velo-streifen oder Fahrradschutzstreifen, ist ein Bereich der Fahrbahn, der durch eine gestrichelte Leitlinie und zusätzliche Fahrradsymbole zum Schutz der Radfahrer abgegrenzt wird.

Autofahrer dürfen Schutzstreifen nur im Bedarfsfall überfahren. Natürlich ohne dabei Radfahrer zu gefährden. Dieser Bedarfsfall trete zum Beispiel ein, wenn zwei breite Fahrzeuge aneinander vorbeifahren müssen. Aber auch die Radfahrer dürften den geschützten Bereich nur in Ausnahmefällen links überfahren, wenn der Kfz-Verkehr dadurch nicht behindert werde.

Das Parken auf dem Schutzstreifen ist nicht erlaubt, allerdings kann bis zu drei Minuten angehalten werden. "Wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt", heißt es in der Vorschrift zum Straßenverkehr aber auch unmissverständlich. Dass Radfahrer rechts an wartenden Autos vorbeifahren dürfen, wenn diese an einer Ampel stehen, wird im Zusammenhang mit den Neuerungen vom Ordnungsamt auch nochmals betont.

"Geisterfahren" hingegen ist für Radfahrer auf den Schutzstreifen verboten. Zulässig ist nur die Benutzung in Fahrtrichtung. Dies gilt im Übrigen auch für das Fahren auf Gehwegen.

Was bringen aufgemalte Schutzstreifen aber tatsächlich? "Sie machen den Radfahrer sichtbarer, dadurch wird deren Sicherheit auf der Fahrbahn verbessert. Zudem können die Radfahrer zügiger fahren als auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, und Fußgänger werden nicht gefährdet. Durch die gezielte Abtrennung zwischen dem Bereich für Radfahrer und dem Bereich des Kfz-Verkehrs, führt dies zu mehr Aufmerksamkeit und Rücksicht gegenüber den restlichen Verkehrsteilnehmern", heißt es in den Hinweisen der Gemeinde auch.

Ab dem elftem Lebensjahr müssen auch Kinder den Schutzstreifen nutzen

Da die Führung des Radverkehrs in Form der Schutzstreifen verbindlich ist, muss dieser von allen Radfahrern genutzt werden. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Kinder müssen gemäß der Straßenverkehrsordnung bis zum achten Lebensjahr auf dem Gehweg fahren. Kindern bis zum zehnten Lebensjahr ist es freigestellt, ob sie den Gehweg oder den Schutzstreifen befahren. Ab dem elften Lebensjahr müssen auch Kinder den Schutzstreifen nutzen.