Die Genehmigung für ein Feuerwerk kostet lediglich zehn Euro. (Symbolfoto) Foto: ChrWeiss – stock.adobe.com

Böllerschüsse rauben Anwohnern den Schlaf. Genehmigung bei besonderen Anlässen möglich.

Deißlingen - Die einen feiern, die anderen leiden: Immer häufiger werden in Deißlingen unerlaubte Feuerwerke abgefeuert. Das sorgt für mächtig Ärger bei den Anwohnern. Die Gemeinde kündigt an, in Zukunft aktiver gegen illegale Böllereien vorzugehen.

Mitten in der Nacht knallt es plötzlich – und die Nacht ist vorbei. Illegale Böllerschüsse und Feuerwerke sind in Deißlingen und Lauffen kein neues Thema, doch dieses gewinnt immer mehr an Gewicht. "Regelmäßig wird man aus dem Schlaf gerissen", schildert uns ein Leser aus Lauffen. Auch viele andere Anwohner seien genervt. Während die einen ihre Feier mit einem besonderen Spektakel krönen, müssen die Nachbarn den Lärm ertragen.

Die gesetzliche Lage ist eindeutig: Paragraf 23 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz schreibt vor, dass Feuerwerke in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur mit einer Ausnahmebewilligung abgebrannt werden dürfen. Laut Richtlinien der Gemeinde Deißlingen sind dabei ausschließlich Feuerwerkskörper mit der Bezeichnung Kategorie F 2 zugelassen. Die Verwendung von "Knallern" ist demnach nicht gestattet.

Einen Antrag zu stellen ist immer billiger, als Bußgeld zu zahlen

"Die Genehmigung für ein Feuerwerk kostet lediglich zehn Euro", sagt Hauptamtsleiter Malte Kaupp. Es könne somit jeder Bürger, der ein Fest habe, eine Genehmigung bei der Gemeinde beantragen. Der Antrag müsse zwei Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden. "Diese zehn Euro sind immer günstiger als ein Bußgeld", mahnt Kaupp.

Aber auch bei einem legalen, also genehmigten Feuerwerk müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Im Antrag müssen die genaue Abbrennstelle sowie die Dauer des Feuerwerks angegeben werden, und spätestens um 22.30 Uhr muss Schluss sein.

Bürgermeister Ralf Ulbrich macht deutlich, dass der Gemeinde die Problematik durchaus bewusst ist. "In der Tat nehmen die Anfragen nach Böller-Genehmigungen bei uns zu, und es kommt immer öfter vor, dass Feuerwerke auch ohne Genehmigung abgefeuert werden", bestätigt er. Die Gemeinde will nicht tatenlos zusehen: "Wir sind in der Erteilung der Genehmigungen bislang schon recht sparsam, werden uns aber über weitere Einschränkungen Gedanken machen und verstärkt die Bevölkerung sensibilisieren."

Auch Kaupp teilt den Eindruck, dass sich die Situation in den vergangenen Monaten zugespitzt hat. "Ich bin seit zweieinhalb Jahren als Hauptamtsleiter in der Gemeinde Deißlingen beschäftigt. Ich würde sagen, dass es in diesem Jahr mehrere ungenehmigte Feuerwerke gegeben hat. In den letzten Jahren hatten wir da keine großen Beschwerden", sagt er.

Anfragen bekommt die Gemeinde vier bis sechs Mal im Jahr

Einen "geografischen" Schwerpunkt kann Kaupp in der Oberhofenstraße identifizieren. Der Grund: Im dort gelegenen Hotel Hirt werden oft größere Feste wie runde Geburtstage und Hochzeiten gefeiert.

Anfragen auf Genehmigungen bekommt die Gemeinde laut Kaupp vier bis sechs Mal im Jahr. Bei der Entscheidung, ob ein Feuerwerk genehmigt wird, werden zum Beispiel eine Hochzeit, eine goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum als begründete Anlässe angesehen.

"Wir prüfen jeden einzelnen Antrag und entscheiden dann über diesen. Im Deißlinger Anzeiger werden die genehmigten Feuerwerke veröffentlicht – somit sind die Bürger informiert, was genehmigt wurde", erklärt Kaupp. Anzeigen von nicht genehmigten Feuerwerken könnten somit immer bei der Verwaltung gestellt werden, appelliert er an die Bürger.

Allerdings weiß er aus Erfahrung, dass es so gut wie nie offizielle Beschwerden von Anwohnern gibt – "da kaum ein Anwohner seine Nachbarn anzeigt". Wenn aber eine Anzeige gegen eine konkrete Person oder einen konkreten Personenkreis eingehen sollte, gebe es ein Bußgeldverfahren.