Die Entscheidung über den Terrassenbau wird zurückgestellt. Foto: Endig Foto: Schwarzwälder Bote

Baugesuche: Terrasse auf Garage sorgt für Missstimmung / Grünes Licht für Sendemast und Lagerhalle

Ein Baugesuch beschäftigte die Gemeinderäte am Dienstagabend etwas länger. Die Bauherrschaft hatte den letzten freien Bauplatz im Gebiet Fronhof mit einem Mehrfamilienhaus bebaut, das nun nahezu fertiggestellt wurde.

Deißlingen (shr). Jetzt ist der Wunsch aufgekommen, eine Terrasse mit rund 31,5 Quadratmeter auf dem Doppelgaragendach zu errichten und mit der Dachgeschosswohnung zu verbinden. Dies stieß den Räten sauer auf. Bereits im April des vergangenen Jahres wurde einer Befreiung der Satteldachvorschrift zugestimmt. Die Garage konnte somit mit einem Flachdach gebaut werden. Als Ausgleich wurde jedoch bestimmt, dass eine intensive Begrünung des Flachdaches erfolgen muss.

Gemeinderat Heinz Schleicher (DUL) meinte dazu: "Erst stimme man der Begrünung der Garage zu, um der Bauherrschaft die Möglichkeit zu bieten eine Flachdachgarage bauen zu können, und jetzt soll plötzlich eine Terrasse gebaut werden." Schleicher vermutet darin pure Absicht. Auch Karin Schmeh (CDU) gefiel diese "Ausnahme von der Ausnahme" überhaupt nicht. Dem Bauvorhaben wurde deshalb vorerst nicht zugestimmt zumal auch die Nachbarschaftsanhörung noch nicht vollständig abgeschlossen ist. Der Antrag wurde somit einstimmig zurückgestellt.

Verträglichkeit geprüft

Zugestimmt wurden indessen der Errichtung einer Funkübertragungsstelle mit Antennenmast in Mittelhart-Ost. Der Mast wird fast 50 Meter hoch werden. Es wird nun noch im Rahmen der Fachbehördenanhörung durch das Kreisbauamt die Verträglichkeit, mit dem sich in der Nähe befindlichen Naturdenkmal/Feuchtbiotop "Lache" geprüft. Auch für die Errichtung einer Lagerhalle in der Belchenstraße 18 gab es grünes Licht. Hier war keine Baugenehmigung notwendig.

Firma will bauen

Ein bereits an diesem Platz ansässige Firma benötigt zur Lagerung von Fahrzeugen und Gerätschaften eine weitere Halle. Die geplante, eingeschossige Halle könne mit einer Grundfläche von 396 Quadratmeter und einer Maximalhöhe von 6,32 Meter im Kenntnisverfahren – gemäß Landesbauordnung – errichtet werden, so die Verwaltung zur Begründung.