Der Mann hatte einen Mitbewohner grausam getötet. (Symbolbild) Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Ein 22-Jähriger hat im Juli 2021 einen Mann mit mindestens 111 Messerstichen getötet und die Leiche enthauptet. Der Täter muss nun auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie.

Für die grausame Tötung eines Mannes in einer Obdachlosenunterkunft in Niederbayern muss ein 22-Jähriger auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Der Beschuldigte habe im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Totschlag begangen, stellte der Vorsitzende Richter am Montag vor dem Landgericht Deggendorf fest und folgte damit der Argumentation des Verteidigers, der auf Totschlag plädiert hatte. Der Staatsanwalt hatte dem 22-Jährigen Mord vorgeworfen und die Mordmerkmale der niederen Beweggründe und der Heimtücke verwirklicht gesehen.

Die Strafkammer sah einer Sprecherin zufolge kein Mordmerkmal als erwiesen an. Es sei unklar, ob der an Schizophrenie erkrankte Beschuldigte die Verwirklichung der Mordmerkmale gedanklich erfassen konnte. Der Somalier hatte im Juli 2021 einen Mitbewohner mit mindestens 111 Messerstichen getötet und die Leiche enthauptet. Er hatte geglaubt, in dem Mitbewohner befänden sich zwei Dämonen, die er töten wollte. Nach Überzeugung des Gerichtes geht von dem Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit aus.